Vorausgegangen war der Aktion eine Kontrolle in einem „Billigladen“. Mitten in einer belebten Fußgängerzone wurden Artikel wie Bügeleisen, Mixer, Wasserkocher, Heizstrahler, Ventilatoren, Haartrockner, Gaskocher und Backöfen einer gänzlich unbekannten Marke angeboten. Auffällig war, dass weder auf den Produkten noch auf der Verpackung eine Adresse des europäischen Importeurs angegeben war. Auch gab es – wenn überhaupt – nur englischsprachige Bedienungsanleitungen. Der Eigentümer des Ladens nahm auf Betreiben der RP-Kontrolleure die mangelhaft gekennzeichneten Produkte sofort aus seinem Verkauf. Diese hatte er ausweislich der Rechnung von einem südhessischen Importeur bezogen, dem die Verbraucherschützer umgehend einen Besuch abstatteten.
Bei der technischen Prüfung der vorgefundenen Produkte stellten die RP-Mitarbeiter unter anderem fest, dass die Stecker eines Haartrockners dreifach überlastet werden und somit Brandgefahr besteht. Bei einem Haartrockner fehlte der Überhitzungsschutz – das Gehäuse schmolz während des Betriebs. Die Außen-Temperatur eines Toasters wurde außerdem so hoch, dass der Kunststoff zu schmelzen anfing. Eine Überprüfung der Ware ergab ferner, dass die aufgedruckten Prüfzeichen Fälschungen waren. Für die Gaskocher fehlten ferner die erforderlichen Prüfbescheinigungen zum Baumuster.
Der Importeur stellte den Vertrieb der Produkte umgehend ein. Außerdem wurden Produkte mit gefährlichen Mängeln von den Endverbrauchern zurückgerufen. Mehrere LKW-Ladungen der Produkte, die nicht den europäischen Anforderungen entsprechen, wurden zurück zum Lieferanten in die Türkei gebracht.
Hintergrund: Wenn das RP im Rahmen der Marktüberwachung und bei Produktprüfungen Mängel feststellt, informiert die Behörde umgehend die Händler, ermittelt die verantwortlichen Hersteller oder Importeure und fordert diese auf, die Mängel zu beseitigen. Der Verkauf gefährlicher Produkte wird umgehend untersagt und gegebenenfalls – wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist – wird die unschädliche Vernichtung überwacht.
Sicherheitszeichen können auf freiwilliger Basis vom Hersteller erworben werden und weisen Produkte hoher Qualität aus. Eine laut dem Produktsicherheitsgesetz zugelassene Stelle erteilt nach entsprechender Prüfung das sogenannte GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) für das Baumuster eines Produktes. Außerdem führt diese zugelassene Stelle Inspektionen während der Produktion durch, um zu überprüfen, dass die gefertigten Produkte dem Baumuster entsprechen.
Die Verbraucher können die Gültigkeit von GS-Zeichen in Online-Datenbanken der auf den Produkten angegebenen Prüfstellen (z.B. TÜVs) selbst überprüfen. Bei Frage geben die RP-Beschäftigten gerne Auskunft. Weitere Infos zum Thema sowie die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter gibt es auf RP-Website im Bereich „Marktüberwachung“ (https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheitarbeit/produktsicherheit/markt%...).
(Text/Foto: rp)
Kommentare