Aufgabe der Oberen Bodenschutzbehörde beim RP Darmstadt ist, den Boden dauerhaft zu schützen, schädliche Bodenveränderungen durch Vorsorge abzuwehren und die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die Nutzung des Bodens durch den Menschen hat neben der zunehmenden Verknappung von Flächen – maßgeblich im Rhein-Main-Gebiet – die Verursachung schädlicher Bodenveränderungen zur Folge. Unter anderem bewertet die Behörde daher umwelttechnische Untersuchungen im Rahmen von Baumaßnahmen auf Altstandorten („Altlasten“) und überprüft Umweltberichte, die im Rahmen von Bauleitplanungen vorgelegt werden. Dies kann bei hohen Schadstoffbelastungen bis zu einer Altlastensanierung führen.
Hintergrund: Seit der bundesweiten Regelung von 1999 bilden die einheitlichen Vorgaben aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) die Maßstäbe zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Eine Konkretisierung des BBodSchG stellt die 1999 in Kraft getretene Bundesbodenschutz-Verordnung dar. In dieser sind zur Bewertung von Schadstoffgehalten Prüf-, Maßnahmen- und Vorsorgewerte festgelegt, die sich auf verschiedene Anwendungsbereiche wie Gewerbeflächen oder Wohngebiete beziehen.
(Text/Foto: rp)
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