Getragen wird das Fest von örtlichen Kirchen, Vereinen und hilfsbereiten Freiwilligen. Die Stadt Babenhausen und die Kinder- und Jugendförderung, die sich schon seit Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im November 2015 als kompetente Kooperationspartner gezeigt haben, unterstützen tatkräftig das Projekt. Für das leibliche Wohl ist an diesem Tag ebenfalls gesorgt.
„Es ist erstaunlich, dass dieses Fest finanziell komplett kostenneutral und selbsttragend stattfindet. Ein Beweis dafür, dass das Engagement der Babenhäuser für geflüchtete Menschen weiterhin noch groß ist“, berichtet Tobias Soppart, der Leiter des Betreibers in der Flüchtlingseinrichtung. „Nachdem sich die Situation im Frühjahr beruhigt hat, möchten wir der Öffentlichkeit die Chance geben, die Einrichtung des Landes Hessen mit ihren Bewohnern kennenzulernen. Wir freuen uns viele Interessierte und Neugierige an diesem Tag begrüßen zu dürfen.“
(Parkmöglichkeiten sind am Schwimmbad oder direkt vor der Einrichtung vorhanden. (Schaafheimer Straße 34, 64832 Babenhausen, hinterer Kaserneneingang.) (Text/Foto: asb)
Fest der Begegnung in der ehemaligen US-Kaserne Babenhausen
Freizeit oder Arbeitszeit
"Die Stadt Babenhausen und die Kinder- und Jugendförderung unterstützen tatkräftig das Projekt." Mitarbeiter der Stadt dürfen während der Arbeitszeit nicht für die Unterstützung von Festen jeder Art aktiv werden (s. z.B. die Aussage von Herrn Knoke dass die Mitarbeiter des Bauhofes keine Weihnachtsbäume für das Weihnachtsfest aufstellen dürfen) solange kein genehmigter Haushalt vorliegt sondern nur die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten vornehmen sowie das wozu bereits in der Vergangenheit eine Verpflichtung rechtskräftig eingegangen wurde was beides hier nicht der Fall ist. Insofern würde es mich interessieren, ob diese tatkräftige Unterstützung in der Freizeit oder in der Arbeitszeit erfolgte. Sollte letzteres der Fall sein, hätten wir hier einen Verstoß gegen bestehende Gesetze.
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