Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind positiv auf Fipronil untersuchte Eier aus den Niederlanden über einen Großhändler in Niedersachsen an verschiedene Zentrallager diverser Handelsketten in mehreren Bundesländern geliefert worden. In Hessen wurden Zentrallager der Handelsketten ALDI SÜD, REWE, LIDL und PENNY beliefert. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der für die Lager zuständigen Landkreise haben in den betroffenen Zentrallagern unverzüglich die notwendigen Ermittlungen aufgenommen, insbesondere wurde noch vorhandene Ware sichergestellt und die weiteren Vertriebswege ermittelt.
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen aus Niedersachsen liegen bei den über den dortigen Großhändler auch nach Hessen vertriebenen Eiern die gemessenen Fipronil-Rückstände im Ei deutlich unter dem als Schwelle für eine möglichen Gesundheitsgefahr geltenden Wert von 0,72 mg/kg.
Es gibt daher derzeit keine Hinweise darauf, dass in Hessen potentiell gesundheitsschädliche Eier in Verkehr gelangt sind. Das gilt für alle Verbrauchergruppen, auch für Kinder. Die Eier sind jedoch nachweislich mit dem Insektizid Fipronil belastet, das bei lebensmittelliefernden Tieren EU-weit nicht eingesetzt werden darf. Sie sind aufgrund dieser Kontamination unabhängig von einer möglichen Gesundheitsgefahr zum Verzehr ungeeignet und damit nicht verkehrsfähig.
Daher werden belastete Eier nun in allen betroffenen Handelsketten flächendeckend aus dem Verkauf genommen. Erfahrungsgemäß funktionieren die Rücknahmen bei den großen Handelsketten sehr gut, sodass das Regierungspräsidium davon ausgeht, dass die betroffene Ware heute flächendeckend aus allen Regalen genommen werden wird. Es finden dennoch stichprobenartig Rücknahme-Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort statt.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Internet-Adresse www.lebensmittelwarnung.de (Konsumeier) aktuell darüber informieren, welche Chargen-Nummern in welchen Bundesländern nach dem Stand der Ermittlungen von einer Rücknahme betroffen sind. Auskünfte können auch die jeweiligen Einzelhandelsgeschäfte geben, in denen die Eier gekauft wurden. Diese nehmen auch eventuell bereits gekaufte belastete Eier zurück.
Ein aktuelles Informationsblatt des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) beantwortet wichtige Fragen rund um Fibronilgehalte in tierischen Lebensmitteln:
http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_fipronilgehalten_in_le...
Alle Veterinärämter in Hessen wurden gebeten, bei Kontrollen von Geflügelhaltungen verstärkt auf Beziehungen zu einer niederländischen Firma zu achten, die nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Produkt vertrieben hat, welches zum Besprühen von Hühnern gegen die Rote Vogelmilbe verwendet wird. Es besteht der Verdacht, dass diesem Produkt illegal Fipronil zugesetzt wurde, dessen Einsatz aber bei lebensmittelliefernden Tieren verboten ist. Bisher gibt es auf solche Beziehungen hier in Hessen allerdings keine Hinweise.
Zur Rolle des Regierungspräsidiums Darmstadt als Landeskontaktstelle für das EU-Lebensmittelschnellwarnsystem: Über das Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) tauschen die EU-Mitgliedsstaaten und zahlreiche assoziierte Drittländer alle relevanten Informationen zu Lebensmittelbeanstandungen aus. 2016 gab es in diesem System über 10.000 Meldungen (Vorjahr: ca. 9.000). Mit 821 neuen Warnmeldungen („original alert notification“) wurde abermals eine neue Rekordmarke erreicht (Vorjahr: 750). Zu diesen Warnmeldungen wurden insgesamt 4.666 Folgemeldungen („follow-up notification“) zu Maßnahmen und weiteren Ermittlungsergebnissen übermittelt (Vorjahr: 4.000). Die übrigen Meldungen betrafen Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen („border rejection notification“) sowie Informationsmeldungen („information notification“).
In Hessen koordiniert das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) den gesamten Meldeverkehr. Die beim RP angesiedelte Landeskontaktstelle prüft hierzu alle von außen eingehenden Meldungen auf eine Betroffenheit Hessens und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen durch die örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Sofern ein überregional vertriebenes Produkt in Hessen als beanstandet wird oder der verantwortliche Lebensmittelunternehmer in Hessen seinen Sitz hat, bündelt die Landeskontaktstelle alle relevanten Informationen zu diesem Fall und stellte diese in das RASFF ein. Dadurch wird sichergestellt, dass betroffene Lebensmittel grenzüberschreitend, schnell und vollständig vom Markt genommen werden. Sofern das Lebensmittel bereits die Endverbraucher erreicht hat, ist zusätzlich eine öffentliche Warnung durch den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer notwendig. Solche öffentlichen Rückrufe werden durch die deutschen Behörden auf www.lebensmittelwarnung.de eingestellt. Das RP Darmstadt ist auch hierfür hessenweit zuständig.
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