Die Stadt Babenhausen hat 1993 gem. § 1 Abs. 3 BauGB Flächenbedarf für Bauland gesehen und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB per Stadtverordnetenbeschluss mit Veröffentlichung 28.10.1993 in der Babenhäuser Zeitung gefasst. Ein Umlegungsbeschluss gem. § 47 BauGB folgte ebenfalls per Stadtverordnetenbeschluss und wurde am 21.11.1996 veröffentlicht.
Das Umlegungsverfahren schränkt die Rechte der Eigentümer ein. So sind die Eigentümer seit diesem Zeitraum durch eine Verfügungs- und Veränderungssperre sowie ein Vorkaufsrecht durch die Stadt Babenhausen belastet. Entsprechend dem Baugesetzbuch wäre als nächster Verfahrensschritt ein Umlegungsplan gem. § 66 BauGB per Stadtverordnetenbeschluss herbeizuführen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist die Stadt hier aber seit nun mehr als 20 Jahren untätig. Es ist sinnbildlich so, als hätte die Stadt ein Fußballspiel angepfiffen aber wirft keinen Ball in das Spielfeld.
Aus dem ganzen Verfahren ergibt sich ganz klar, dass die Verantwortung hier bei der Stadt Babenhausen ist und bei Ihr nun die Verpflichtung für den nächsten Schritt des Verfahrens liegt.
Dabei sind Punkte wie Infrastruktur, Straßenbau und Verkehrskonzept schon seit 1996 geklärt. Zudem steht dieses Projekt in keiner Konkurrenz zur Kaserne, da es lange davor mit Mehrheit der CDU durch Stadtverordnetenbeschluss als notwendig erachtet wurde. Die Frage Kaserne versus Boßwenhain stellt sich damit erst gar nicht, da dies zwei unabhängige Verfahren nach Baurecht sind.
CDU, SPD und Grüne haben vor der Hessischen Landtagswahl in Ihren Parteiprogrammen dezidiert zur Schaffung von mehr Bauland aufgerufen. Dies unterstreicht die Intension des Umlegungs- und Aufstellungsbeschluss. Von der Hessischen Landesregierung gibt es unterstützend eine Baulandoffensive Hessen
Zur positiven Entwicklung kommt noch hinzu, dass alle Investoren in den Startlöchern stehen und hier in Babenhausen einen mit den Alt-Gebäuden des „Iro-Plastik“ Geländes optischen Schandfleck inklusive einer Bodenreinigung beseitigen möchten. Die städtische Bauverwaltung wird ebenfalls nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet, da die entsprechenden Aufgaben des Baumanagements ebenfalls von den Investoren wahrgenommen werden. Sämtliche anfallenden Kosten werden durch die Investoren getragen. Damit wird ein positiver Beitrag zur Beseitigung der Wohnungsraumknappheit geleistet.
Uwe Roth, Verteter der Eigentümer
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