In der Nacht von Freitag auf Samstag verursachte ein Verkehrsteilnehmer einen Sachschaden an einem Babenhäuser Gebäude (siehe obige Bilder). Mit welcher Geschwindigkeit man unterwegs sein muss, um den Stein so vom Gebäude zu trennen ist unklar. Da die Babenhäuser Altstadt einen verkehrsberuhigten Bereich darstellt in der nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist (max. 7 km/h), scheinen neben der Sachbeschädigung also noch weitere Delikte im Raum zu stehen.
Warum man nicht zu seinen Fehlern stehen kann und Unfallflucht begeht, gehört wohl in die Kategorie „kein Arsch in der Hose“. hz
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Rubrik: Babenhausen und Umgebung
01.02.2020
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