Erschreckend: Nach Schätzungen sterben durch Nebenwirkungen von Arzneimitteln jährlich etwa 30.000 Menschen in Deutschland und damit mehr als neunmal so viele wie 2018 durch Unfälle im Straßenverkehr.
Den Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ kennt wohl jeder. Und doch machen wir uns bei der Einnahme eines Medikaments ‒ gleich ob gegen Migräne, Magen-Darm-Beschwerden oder Schwindel ‒ nicht immer bewusst, dass jede Arznei neben den gewünschten Wirkungen unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen kann. „Ich kann verstehen, dass Patienten Beipackzettel nicht lesen, weil sie zu kleingedruckt sind oder weil sie das Wissen um Nebenwirkungen beunruhigt“, sagt Sven Seißelberg, Apotheker der KKH Kaufmännische Krankenkasse. „Doch rate ich vor der Einnahme eines Medikaments unbedingt dazu, denn dadurch lassen sich mitunter unerklärliche Beschwerden erklären.“ Einige Beispiele für Nebenwirkungen häufig verschriebener Medikamente:
· Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel können Stürze, Schwindel oder auch Aggressivität verursachen,
· Antiallergika können zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Bauchschmerzen führen,
· Antibiotika lösen mitunter Allergien, Pilzinfektionen sowie Leber- und Lungenerkrankungen aus.
„Bis Medikamente in Deutschland zugelassen werden, durchlaufen sie strenge Prüfungen“, erklärt Sven Seißelberg. „Doch da sie nur an einer relativ geringen Zahl von Patienten klinisch erprobt werden, gibt es bei der Zulassung in der Regel noch keine vollständige Transparenz über die Nebenwirkungen.“
Meldungen über Nebenwirkungen erhöhen die Arzneimittelsicherheit!
Der KKH ist die Sicherheit von Arzneimitteln und damit die Patientensicherheit ein zentrales Anliegen. Daher unterstützt die Krankenkasse das Online-Portal ‚Nebenwirkungen.de‘ des Kooperationspartners MEDIKURA. Hierüber kann jeder schnell, einfach und vertraulich Nebenwirkungen eines Medikaments, die er bei der Einnahme an sich beobachtet hat, dem jeweiligen Hersteller online melden. Auch der behandelnde Arzt oder Apotheker kann in die Meldung eingebunden werden. „Wer Verdachtsfälle auf unerwünschte Nebenwirkungen meldet, hilft, die Datengrundlage von Medikamenten zu verbessern“, so Sven Seißelberg. „Denn je belastbarer die Daten sind, desto schneller können Risiken von Arzneimitteln erkannt und notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um deren Sicherheit zum Schutz von Patienten zu erhöhen.“
Zentrale Meldestellen: Patienten sollten bei Verdacht unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln melden. Erste Anlaufstellen sind der behandelnde Arzt sowie Apotheker. Sämtliche Meldungen werden von zwei Überwachungsbehörden gesammelt, registriert und bewertet: dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Verdachtsfälle über Nebenwirkungen können Patienten auch direkt an diese Bundesbehörden melden unter www.bfarm.de/uawmelden und www.pei.de/uawmelden.
(Text/Foto: kkh)
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Rubrik: Babenhausen und Umgebung
03.04.2019
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