Ein „kleines Kuriosum“ enthalte der Verkaufsvertrag, befand Grünen-Fraktionschef Frank-Ludwig Diehl. Denn das Schriftstück beinhaltete auch die Vorgabe, dass der Käufer den „äußeren Blumenschmuck des Gebäudes dauerhaft bereitzustellen und zu pflegen“ hat. Dabei handele es sich um eine vertragliche Festlegung, die ihm noch nicht begegnet sei, stellte Diehl fest. Das 1910 errichtetet Gebäude sei „auch ohne Blumen - in den ersten 50 Jahren des Bestehens war darauf zudem vollständig verzichtet worden - ortsteilprägend“. Erster Stadtrat Kurt Lambert, in Vertretung für Bürgermeister Achim Knoke, erklärte, dass es der ausdrückliche Wunsch des Ortsbeirates Harpertshausen gewesen war, dass der Blumenschmuck auch zukünftig gesichert sein soll. In der Parlamentsabstimmung wurde dieses Detail dann jedoch gesondert abgestimmt und schließlich aus dem Vertragswerk entfernt.
„Wichtiger als der Blumenschmuck ist die Zukunft des Kindergartens in diesem Gebäude“, befand Günther Eckert (CDU). Es müsse versucht werden, so Eckert, die Nutzung der Einrichtung über das vertraglich vorgesehen Jahr 2018 auszuweiten. Im Ausschuss war das Jahr 2020 empfohlen worden. Zudem müsse man bedenken, dass die Stadt unlängst 50.000 Euro zur Instandsetzung des vorübergehend geschlossenen Kindergartens investiert habe. Solange keine klare Aussage über eine mögliche Verlängerung vorliege, solle der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt werden, forderte auch CDU-Fraktionschef Friedel Sahm. Dieser Vorgehensweise wollte sich die Mehrheit des Parlaments nicht anschließen. Einer möglichen Verlängerung der Nutzung des Kindergartens in der alten Schule werde sich der Käufer wohl kaum verschließen, meinte Frank Bornschlegell (FWB). Denn „was kann einem besseres passieren, als die Stadt als Mieter zu haben?“ tom
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Rubrik: Politik und Parteien
04.05.2015
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