Weitere Schritte im Ankaufsverfahren der Flächen für das Schulsportgelände erzeugen Kosten auf Seiten der Stadt. Die parlamentarischen Gremien haben deutlich gemacht, dass Kosten erst dann übernommen werden sollen, wenn das Vertragswerk vorliegt. Sobald das der Fall ist, werden weitere Schritte von Seiten der Stadtverwaltung eingeleitet. Bis dahin halten wir uns natürlich an die aktuellen Beschlüsse und Vereinbarungen.
Das weitere Ankaufsverfahren als „Formsache“ darzustellen, entspricht nicht den Tatsachen und wurde auch so nicht kommuniziert. Zwar besteht in der Tat Einigkeit mit allen erforderlichen Grundstückseigentümern. Allerdings reicht eine einzelne Verweigerung nach wie vor aus, um das Projekt zum kippen zubringen. Man muss daher den Zweck der erschienenen Pressemitteilung hinterfragen. Aufgrund der Unzulänglichkeiten im Wahrheitsgehalt dient sie weder der Information der Bürgerinnen und Bürger, noch ist sie geeignet, das Projekt strategisch zu stützen, eine gegenläufige Tendenz ist wahrscheinlicher.
Die Stadt Babenhausen wird nach Vorliegen des Vertragsentwurfs umgehend in die nächste Phase des Ankaufes einsteigen. Dies bedeutet die Beteiligung der politischen Gremien und den weiteren Fortgang im Ankaufsverfahren auf der (kostenverursachenden) notariellen Ebene gemeinsam mit den Eigentümern.
Rubrik: Politik und Parteien
03.11.2018
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