Stellungnahme der CDU-Fraktion: Stadt verkündet Haushalts-Blindflug bis April 2016

Anfang Dezember hatte Bürgermeister Achim Knoke den Fraktionen mitgeteilt, dass der Haushalt für das Jahr 2016 erst im April 2016 eingebracht werden soll. Im März 2016 findet in Babenhausen die Kommunalwahl statt. Ein „ungeheuerliches Vorgehen“ im beginnenden Wahlkampf, schreibt Friedel Sahm, CDU-Fraktionsvorsitzender, der sich zum Thema bereits mit kritischen Worten an den Bürgermeister gewandt hatte.

Dass den Stadtverordneten als Vertreter der Bürger bei einem Schuldenstand von über 20 Millionen Euro und einer zusätzlichen Kreditinanspruchnahme von fast 10 Millionen Euro kein Haushalts - Blindflug bis April 2016 zugemutet werden dürfe, sei das Eine. Dass der Bürgermeister den Blindflug selbst verordne, zeige Hilflosigkeit im Umgang mit den Schulden und lässt bewusstes Schweigen vermuten.  Die Karten bei den kommunalen Finanzen erst nach erfolgter Kommunalwahl offen auf den Tisch legen zu wollen, zeuge von bewusster Taktik.
„Die Gründe, die der Bürgermeister für die verspätete Haushaltseinbringung vorgibt, sind aus unserer Sicht vorgeschoben: Dass die Mitarbeiter im Finanzbereich durch Krankheitsfälle geschwächt seien und die Eingliederung des Eigenbetriebes bewältigt werden müsse, mag ja stimmen. Da jedoch seit einem Jahr die Eingliederung des Eigenbetriebes bekannt ist und Krankheitsfälle ohnehin in der Personalplanung berücksichtigt sind, ist hier entweder einiges schiefgelaufen und man glaubt sich mit bester Begründung ausgestattet.“
Doch der Bürgermeister verstößt mit seiner Entscheidung auch gegen die Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO-vom 27.12.2011. Dort ist im   § 28 – Berichtspflicht folgendes geregelt: (1.) Die Gemeindevertretung ist mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. (2.) Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass 1. Sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder 2. Sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden.) Ein weiterer Verstoß ist folgende Vorschrift in § 97 (4): Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.
„Was ist denn los bei den Finanzen der Stadt? Warum hat der Bürgermeister, als der oberste Verantwortliche für den Haushalt, kein Eigeninteresse an einer schnellen Übersicht der Finanzen, um zu wissen, wo er steht?“ Ein solches Vorgehen ist aus Sicht der CDU weder für einen Privathaushalt noch für ein Wirtschaftsunternehmen denkbar. Dass es in einer kommunalen Verwaltung so einfach gehen soll, bezweifeln die Fraktionsmitglieder der CDU.
Die Gründe indes dürften auf der Hand liegen: Der Schuldenstand der Stadt ist noch weiter angestiegen. Dies soll den Stadtverordneten und den Bürgern vor der Wahl im März 2016 bewusst nicht mitgeteilt werden. „Wir überlassen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich ihre eigenen Gedanken über diese Vorgehensweise zu machen. Falls der Schuldenstand steigt, wird der neue Haushalt für 2016 nur durch erneute kräftige Steuerhöhungen genehmigt werden können.“

 

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