Sowohl der Regionale Raum-ordnungsplan Südhessen als auch der Flächennutzungsplan der Stadt Babenhausen sieht diesen Bereich als Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung vor. Der Regionale Raumordnungsplan weist sie darüber hinaus noch als Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz und den besonderen Klimaschutz, als Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz sowie als Vorranggebiet Regionaler Grünzug aus.
Mit Hilfe der Außenbereichssatzung sollen diese vorhandenen Planungen außer Kraft gesetzt werden. Voraussetzung nach Paragraph (§35 (6)) des Baugesetzbuches ist allerdings
1. Es handelt sich nicht um einen landwirtschaftlich geprägten Bereich
2. Es ist bereits Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden
Beide Voraussetzungen sind nicht gegeben, denn die alte Ziegelei liegt in einem landwirtschaftlich geprägten Bereich, nämlich dem der Gesprenzaue. Auch das schöne geschlossene und denkmalgeschützte Ensemble hat nicht das geforderte Gewicht. Die Außenbereichssatzung für eine Fläche von 44.000m² würde der Entstehung einer Splittersiedlung Vorschub leisten.
In einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben die anerkannten Naturschutzverbände darauf hingewiesen, dass die geplanten Bauten im abgelegenen ruhigen Außenbereich nach § 14 (1) einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und sie der Außenbereichssatzung nicht zustimmen.
Der Magistrat hat ein Rechtsgutachten beim Städte- und Gemeindebund zu dem Entwurf der Außenbereichssatzung eingeholt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass diese Satzung nicht rechtskonform ist. Auch der Fachbereich IV der Stadtverwaltung hat Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung. In der Stellungnahme des Regierungspräsidiums sieht der Magistrat zwar ein Argument für die Satzung, äußert aber ebenso Bedenken gegen die Außenbereichssatzung.
Derselbe Magistrat, der ja nach hessischer Gemeindeordnung die Gesetze ausführen soll, reicht trotz oder wegen eigener Bedenken den Satzungsentwurf und die Verantwortung dafür an die Politik weiter. Der Bauausschuss empfiehlt nun der Stadtverordnetenversammlung, den Entwurf der Außenbereichssatzung offenzulegen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Trotz der höchst zweifelhaften Rechtslage beschlossen Ausschuss und Stadtverordnetenversammlung, das Verfahren weiter zu betreiben und ließen auch den Widerspruch des Bundes für Umwelt- und Naturschutz unbeantwortet. Das nun folgende Verfahren brachte keine neuen Erkenntnisse.
In seinem aktuellen Beschluss vom 7. Februar beachtet der Bauausschuss weder das erste noch das inzwischen eingeholte zweite Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindebundes noch die Bedenken des Fachbereichs IV noch diejenigen des Magistrats noch diejenigen der Naturschutzverbände und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Außenbereichssatzung „Alte Ziegelei“ zu beschließen. Damit reicht er die Verantwortung für diese höchst fragwürdige Entscheidung an die Stadtverordneten weiter.
Deren Aufgabe ist es nun zu entscheiden und damit eventuell einen Präzedenzfall zu schaffen, der nicht nur in Babenhausen etliche Nachahmer finden würde. Die Stadtverordneten müssen entscheiden, ob sie die rechtliche und inzwischen noch präzisierte und bestätigte zweite Expertise des Städte- und Gemeindebundes, die Bedenken des Fachbereichs IV und des Magistrats sowie diejenigen der Naturschutzverbände übergehen und entgegen des juristischen Rats beschließen wollen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland wird die Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums einschalten und eine Petition an den Petitionsausschuss des hessischen Landtages richten.
Es wird interessant sein, welche Argumente die Abgeordneten bei der Stadtverordnetensitzung am Donnerstagabend im Rathaus anführen. Die Sitzung ist öffentlich.
BUND Kreisverband DA-DI
Kurt Glogner
Sie befinden sich hier: Homepage › Außenbereichssatzung „Alte Ziegelei“ › Außenbereichssatzung „Alte Ziegelei“
Rubrik: Leserbriefe
05.03.2020
Kommentare