Kirche und Gemeindehaus müssen unterhalten und in ihrem Bestand geschützt und erhalten werden. Das zählt auch zu den Aufgaben eines Kirchenvorstandes, der sich die ordentlich gewählten und berufenen Mitglie- der verpflichten.
Leider wird es angesichts unserer kleiner werdenden Kirchengemeinde – bedingt durch Kirchenaustritte und Sterbefälle – schwerer, den Gebäudebestand angemessen zu unterhalten. Die uns zugeteilten Mittel aus der Kirchensteuer werden ebenfalls weniger. So stehen kleine und große Kirchengemeinden vor der Aufgabe, wie sie ihre Gebäude weiterhin finanziell unterhalten können.
Der Kirchenvorstand Langstadt hat sich darum schweren Herzens und nach langem Ringen zum Entschluss durchgerungen, ein Grundstück zu veräußern. Die Mittel aus dem Verkauf sind zweckgebunden und dürfen laut Kirchengesetz der EKHN ausschließlich für die Bauunterhaltung unserer denkmalge- schützten Gebäude verwendet werden.
Die von Herrn Frank Ludwig Diehl angeführten Argumente haben wir in mehreren Kirchenvorstandsitzungen gründlich und sorgfältig abgewogen. Um eine verantwortliche Entscheidung treffen zu können, haben wir außerdem fachkundige Personen aus der Liegenschaftsabteilung der Kirchenverwaltung zur Beratung hinzugezogen. Außerdem: In Zukunft wird es eine bleibende Aufgabe für Kirchengemeinden sein, zu überlegen, wie Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser unterhalten werden können. Die Landeskirche EKHN befindet sich seit kurzem im sogenannten Prioritätenprozess und prüft künftig sehr genau, ob und wie der Gebäudebestand einer Gemeinde erhalten bleiben kann. Auch Zuschüsse für Bauvorhaben werden nicht länger ohne eine eingehende, kritische Prüfung gewährt.
Mit Blick auf die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung haben wir darum entschieden, eine Rücklage aus dem Erlös des Grundstücks für die Bauunterhaltung unseres Gebäudebestandes zu bilden.
Der Kirchenvorstand hat eine verantwortliche und sorgfältig überlegte Entscheidung im Hinblick auf die Zukunft der Kirchengemeinde getroffen. Auch wenn wir nicht allen berechtigten Anliegen gerecht geworden sind: Es gilt, diese Entscheidung zu respektieren.
Philip Messner,
amtierender Pfarrer in Langstadt und stellvertretender Vor- sitzender des Kirchenvorstandes
Sie befinden sich hier: Homepage › Offene Antwort von Pfarrer Philip Messner auf den offenen Brief von Herrn Frank Ludwig Diehl in der Babenhäuser Zeitung › Offene Antwort von Pfarrer Philip Messner auf den offenen Brief von Herrn Frank Ludwig Diehl in der Babenhäuser Zeitung
Rubrik: Leserbriefe
12.05.2020
Kommentare