So werden im Jahr 2017 Darlehen zur Förderung des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung von Mietwohnungen sowie für Studentisches Wohnen abrufbar sein. Bauvorhaben können bis spätestens Freitag, 10. März, zur Förderung angemeldet werden.
„Nicht nur angesichts der Vielzahl der Flüchtlinge ist sozialer Wohnungsbau zurzeit ein wichtiges Thema. Der Wohnungsmarkt in unserer Region ist sehr angespannt. Mit neuen Baumaßnahmen – gerade für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, gilt es hier, Abhilfe zu schaffen“, erläutert Rosemarie Lück.
Zusätzlich zur bestehenden Förderung mit Darlehen werden 2017 auch wieder Finanzierungszuschüsse gewährt. Diese sollen in den Programmen Mietwohnungsbau und Studentisches Wohnen zehn Prozent der Darlehenssumme, im Modernisierungsprogramm fünf Prozent der Darlehenssumme betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens vier Wohnungen geschaffen werden. Die jeweiligen Kommunen müssen sich an der Finanzierung beteiligen. Die Bezieher der Wohnungen dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Der Mietpreis darf 15 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung gibt es unter Telefon 06151 / 881-1140 oder E-Mail an wohnungswesen[at]ladadi[dot]de.
ladadi
Kommentare