Eine behördenübergreifende Messebegehung hatte bereits am Freitag für Unruhe auf dem Frankfurter Messegelände gesorgt: Das Veterinärdezernat vom RP in Darmstadt und die Marktüberwachung (Bereich Chemikaliensicherheit) vom Frankfurter RP-Standort waren zugegen, zusätzlich Vertreterinnen und Vertreter vom Hessischen Landeslabor in Wiesbaden, vom Veterinäramt der Stadt Frankfurt, von der RP-Schwesterbehörde in Gießen und von der Bezirksregierung Arnsberg aus Nordrhein-Westfalen.
Bei den Stichproben zeigte sich, dass viele nikotinfreie – und angeblich völlig ungefährliche – Produkte zwar eine Gefahrstoff-Kennzeichnung haben. Aufgrund welcher Inhaltsstoffe dies der Fall war, konnte jedoch kein Aussteller dem Aufsichtspersonal erläutern. Eine umfassende, sichere Kundenberatung kann so nicht stattfinden. Erforderliche Dokumente, aus denen unter anderem Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe hervorgehen (sog. „Sicherheitsdatenblatt“), lagen entgegen gesetzlicher Vorgaben nicht vor.
Bei der Kennzeichnung der Produkte waren schließlich auch eine Reihe formaler Mängel zu beanstanden, europäische Vorgaben wurden zum Teil nicht erfüllt. Des Weiteren wurden Proben für die chemische Analyse entnommen und Beanstandungen bei der Füllmenge und der tabakrechtlichen Kennzeichnung moniert. Auf Sicht der Behörden zeigte die Überprüfungsaktion, dass noch viel Handlungsbedarf seitens der Hersteller, Lieferanten und Händler im Bereich der e-Liquids und deren Verwendung besteht.
Hintergrund: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist im Bereich Produktsicherheit („Technischer Verbraucherschutz“) unter anderem für die Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern sowie für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen zuständig. Dies erledigt für den Raum Frankfurt das dort ansässige Arbeitsschutz-Dezernat des RP Darmstadt. Grundlage der Behörden-Tätigkeit ist das Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung sowie europäischen Vorgaben.
(Text/Fotos: rp)
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