Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Nicht alle Internetschnäppchen finden ihren Weg zum Käufer - wer sich vorher beim RP informiert, geht später nicht leer aus

Füllstoffe für E-Zigaretten werde häufig illegal eingeführt und deshalb beschlagnahmt. (Quelle: RP Darmstadt)

Im Internet werden Waren häufig deutlich günstiger als im örtlichen Einzelhandel angeboten. So suchen etwa Spielzeuge, Taschenlampen, Klebstoffe, Füllstoffe für E-Zigaretten (E-Liquids) und Elektrogeräte aus dem nicht-EU-Ausland ihren Weg nach Europa. Doch ganz so einfach ist das nicht, denn diese Ware muss den Zoll passieren und der schlägt gegebenenfalls beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt Alarm – Sicherheit geht hier im Zweifelsfall vor Profit und Schnäppchen.

Sehr viele Pakete werden vom Zoll am Frankfurter Flughafen aufgehalten, um die Ware vom RP Darmstadt auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Insbesondere die oben genannten Waren und Chemikalien sowie zahlreiche Medizinprodukte legt der Frankfurter Zoll dem RP vor. Das verfügt in Frankfurt unweit des Hauptbahnhofs über einen großen Standort – die Wege sind also kurz. Dort wird dann festgestellt, ob das Produkt aufgrund der hierzulande geltenden Gesetze und Normen eingeführt werden darf oder nicht.
Oft sind die Produkte nicht richtig gekennzeichnet und die Einfuhr scheitert bereits daran. Häufig sind auch gefährliche Chemikalien darunter, die in der EU nicht oder nur unter besonderen Voraussetzungen verwendet werden dürfen.  Das Ergebnis teilt das RP Darmstadt dann dem Zoll mit. Wenn das Produkt „nicht einfuhrfähig“ ist, tritt der Zoll mit dem Käufer in Kontakt, da die Ware so nicht ausgeliefert werden kann. Der Käufer muss dann entscheiden, ob die Ware zurückgeschickt oder vernichtet werden soll.
Allein am RP-Standort Frankfurt hat die Landesbehörde im vergangenen Jahr (2016) weit über 1000 Entscheidungen über die Einfuhrfähigkeit von Chemikalien und Verbraucherprodukten sowie Medizinprodukten getroffen. Nur weniger als 5 Prozent der geprüften Produkte erwiesen sich als einfuhrfähig für den deutschen Markt. Auch in diesem Jahr mussten bereits mehr als 95 Prozent der dem RP vom Zoll gemeldeten Fälle zurückgewiesen werden.
Für den Käufer bedeutet das, dass er die Ware – auch wenn er sie im guten Glauben erworben und im Voraus bezahlt hat – nicht erhält und auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt. Dem Wunsch des Käufers, das Produkt selbst und verbindlich nachzubessern, wird nur selten entsprochen. Unter Umständen fallen dann auch Verwaltungskosten für die Besteller an. Von dieser Möglichkeit  machen daher meist nur gewerbliche Einführer Gebrauch.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internet-Seite des Regierungspräsidiums unter dem Stichwort „Marktüberwachung“ (https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheitarbeit/produktsicherheit/markt%...). Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen diesbezüglich auch an die Servicestellen des RP in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden wenden.  (rp)

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