Die Fördersumme ist wesentlich höher, als in den letzten Jahren. Nach Einschätzung der Bewilligungsstelle beim Regierungspräsidium liegt dies vor allem an der Umstellung von Pauschalförderungen in einigen Förderbereichen, auf Anteilsfinanzierungen.
Bis 2016 gab es beispielsweise bei der Umwandlung von reinen Nadelholzbeständen in Mischkulturen einen Pauschalbetrag, unabhängig davon, welche Baumarten gepflanzt wurden. Je nach gepflanzter Baumart sind die Kosten allerdings unterschiedlich hoch, zumal bei Eiche und Buche auch deutlich mehr Pflanzen gesetzt werden müssen als beispielsweise bei Ahorn oder Erle. Ab letztem Jahr werden in dem Beispiel 70 % – bei reinen Laubbaumkulturen sogar 85 % - der tatsächlichen Kosten gefördert. Mittlerweile kann auch z. B. die Waldrandgestaltung zusätzlich gefördert werden. Dadurch wird die Förderung leistungsbezogener und attraktiver gestaltet.
Wie das Regierungspräsidium weiter mitteilt, konnten mit den Fördermitteln im abgelaufenen Jahr unter anderem 4.200 Hektar Wald gekalkt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Düngung zur Ertragssteigerung. Vielmehr sollen hierdurch in einigen Bereichen Hessens, die nach wie vor übersäuerten Waldböden abgepuffert werden, um die Belastungen für gestresste Wälder zu mildern.
Daneben wurden ca. 440 Hektar Jungbestände gepflegt, rund 15 Hektar stabiler Laub- und Mischwald wieder begründet und etwa 114 km Waldwege ausgebaut bzw. instand gesetzt. Gerade diese Wegemaßnahmen kommen auch der erholungsuchenden Bevölkerung zugute.
Zudem konnten im vergangen Jahr erstmalig neue Fördertatbestände wie z. B. die bodenschonende Holzernte oder die Erstellung von forstlichen Gutachten als Grundlage für eine naturnahe Waldbewirtschaftung beantragt werden. Bei der bodenschonenden Holzernte, u. a. mit Pferden oder Seilkrananlagen, geht es darum, empfindliche Waldböden zu schonen. Dies ist vor dem Hintergrund zunehmend milderer Winter ohne Bodenfrost wichtig geworden. Weitere Neuerung ist die Förderung von Probegattern, um zu dokumentieren wie stark der Wildverbiss in einigen Wäldern ist. Die Fördermittel dienen der Sicherung der ökologischen und ökonomischen Stabilität des Waldes und sind eine Investition in die Zukunft. Deshalb wird die Bereitstellung von 11 Millionen Euro an Fördermitteln für die aktuelle Förderperiode 2017 als sehr positiv bewertet. Beantragt werden können die Gelder beim Regierungspräsidium Darmstadt, welches als Obere Forstbehörde zentrale forstliche Bewilligungsstelle für ganz Hessen ist. Um die beantragten Fördermaßnahmen effizient und bürgernah abzuwickeln, wurde die Bewilligungsstelle im letzten Jahr um mehrere neue Förster, die u.a. regionale Zuständigkeiten vor Ort auch in Mittel- und Nordhessen wahrnehmen, verstärkt.
Interessierten Waldbesitzern stehen neben den Ansprechpartnern beim Regierungspräsidium auch die zuständigen Hessischen Forstämter von HessenForst für eine Beratung zur forstlichen Förderung zur Verfügung. Es sind vor allem die Forstämter, welche die Waldbesitzer bei der praktischen Umsetzung der Fördermaßnahmen unterstützen. ohl
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Rubrik: Babenhausen und Umgebung
24.03.2017
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