Regierungspräsidium Darmstadt informiert: RP überwacht Asphalt-Mischanlagen

Messwagen vor einem Blockheizkraftwerk. (Quelle: HLNUG)

Darmstadt/Wiesbaden. Asphalt wird in Mischanlagen unter anderem aus Steinen, Füllern und Bindemitteln hergestellt – im Schnitt bis zu 320 Tonnen pro Stunde. Da an diesen Anlagen Emissionen entstehen, müssen diese immissionsschutzrechtlich überwacht werden. Stehen sie in Tagebauen, kümmert sich darum die am Standort Wiesbaden angesiedelte Bergaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt.

Für den Mischprozess ist Wärmeenergie notwendig, die durch den Einsatz eines Brenners erzeugt wird. Diese Brenner werden oftmals mit Braunkohle-Staub oder Heizöl betrieben. Daher ist an den Mischanlagen eine Abgas-Reinigungseinrichtung nachgeschaltet, die die Abgase herausfiltert – insbesondere die Emissionen an Staub sowie an gasförmigen Stoffen.
Die entsprechenden Genehmigungsbescheide des RP Darmstadt für Asphalt-Mischanlagen enthalten die Verpflichtung für den jeweiligen Empfänger, die Emissionen der Anlage alle drei Jahre durch ein zertifiziertes Messinstitut ermitteln zu lassen. Die Anlagen-Betreiber müssen darin nachweisen, dass die Anlage die festgesetzten Grenzwerte einhält.
Bei einer von einem solchen Messinstitut durchgeführten Messung ist zuletzt der Grenzwert für Staub nicht eingehalten worden. Das RP forderte daraufhin eine Nachmessung. Diese ergab einen Wert, der genau auf dem Grenzwert lag. Da der Grenzwert gerade so eingehalten wurde und dies nicht dem Stand der Technik entspricht, bat das RP das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) um Unterstützung.
Das HLNUG führte mit einem Emissionsmesswagen an der Asphaltmischanlage eine Kontrolle durch. Diese ergab eine erhebliche Überschreitung des Grenzwerts. Da der Betreiber inzwischen die Filteranlage ausgetauscht hatte, ordnete das RP gegenüber dem Betreiber eine weitere Messung an. Der Parameter Staub muss jetzt erneut nachgemessen werden. Außerdem ordnete das RP eine Intervallverkürzung der Kontrolle von drei Jahren auf 18 Monate an.

(Text: rp/süß / Foto: HLNUG)

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