Gericht bereitet neuen Vergleichsvorschlag vor: „Schwarz bebauter“ Mehrgenerationenspielplatz muss umgebaut werden

Zu dem „schwarz gebauten“ Mehrgenerationenspielplatz der Stadt Babenhausen an der Potsdamer Straße hat am 13. April 2017 ein Erörterungstermin,  des Verwaltungsgerichts Darm- stadt auf dem Spielplatz stattgefunden. Dabei beanstandete das Gericht, dass der Mehrgenerationenspielplatz einer Baugenehmigung bedurft hätte, was die Stadt bislang abgestritten hatte. Zudem wurde seitens des Gerichts beanstandet, dass eine Spielanlage nicht direkt vor der Wohnterrasse der Anwohner errichtet werden darf, so etwas sei rücksichtslos.

Die Stadt, welche bereits im Vorfeld des Termins wohl eine Niederlage in dem Verfahren erkannt hatte, war um Schadensbegrenzung bemüht. Der Sportparcours war bereits abgesperrt und die Laufkatze an einem Spielturm entfernt. Zu dieser Laufkatze hatte der Bürgermeister bei einer Stadtverordnetenversammlung im Juli 2016 gemeint, es genüge ein „Teflon-Spray“ um die Beanstandungen zu beheben. Zudem will die Stadt mit einer deutlicheren Beschilderung und verstärkten Kontrollen nun den Platz in den Griff  bekommen.
„Der Termin hat bestätigt, dass die Stadt als "Obrigkeit" nicht einfach schwarz bauen darf“, so der Anwalt der klagenden Bürger. „Niemand steht über dem Gesetz; was beim Bauen für den Bürger gilt, gilt auch für die Gemeinde. Es sei bedauerlich, dass es erst eines Gerichtsprozesses bedarf, um die Stadt in ihre gesetzlichen Schranken zu verweisen“, führt der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht weiterhin aus.
Das Einlenken der Stadt Babenhausen und die nun vorzunehmenden Neuplanung seien zu begrüßen, was sicher auch dem konstruktiven Handeln von 1. Stadtrat Reinhard Rupprecht geschuldet war, welcher anstelle von Bürgermeister Achim Knoke an dem Erörterungstermin teilnahm.
Das Gericht wird den Parteien nunmehr einen neuen Vergleichsvorschlag unterbreiten, nachdem die Stadt in der Vergangenheit einen Vergleich abgelehnt hatte. Damit wären vorläufige Maßnahmen bis zum Abschluss des Rechtsstreits geregelt.
Für die Zukunft bleiben jedoch noch weitere Streitpunkte offen. Ein Spielplatz ist kein „Grillplatz“ oder „stilles Örtchen“, so der Anwalt der Anwohner. So weigert die Stadt sich beharrlich, eine Wickelstation oder ein Toilettenhäuschen für die Kinder zu ermöglichen. Das bleibt „kinderfeindlich“, so der Anwalt der Anwohner. Wenn Bürgermeister Knoke in der Vergangenheit hierzu auf die weniger Meter weiter vorhandene „Hundekotstation“ verwiesen hat, so bleibe diese Bemerkung, so wie die Teflon-Spray-Aussage, abwertend. „Kinder sind keine Hunde“, so der Anwalt der Anwohner. Kinder sollten der Stadt mehr wert sein als Hunde. Niemand wolle, dass ihm ständig an den eigenen Gartenzaun gepinkelt wird, was auf dem Mehrgenerationenspielplatz seit der Eröffnung 2015 noch Gang und Gebe
sei. Hier müsse die Stadt ihren Platz weiter in den Griff bekommen.                             hz

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