Stellungnahme Stadt Babenhausen: Ortstermin im Rechtsstreit um Spielplatz an der Potsdamer Straße Baugenehmigung spielt keine Rolle

(Zum Bericht: „Schwarz bebauter“ Mehrgenerationenspielplatz muss umgebaut werden / Babenhausen und Umgebung Erstellungsdatum: 22.04.2017 - 16:26)

In einem Rechtsstreit von direkten Anwohnern des Spielplatzes Potsdamer Straße in Babenhausen gegen die Stadt Babenhausen fand jüngst (am 13.04.2017) ein Ortstermin statt. Die Vorsitzende Richterin Leye des angerufenen Verwaltungsgerichts Darmstadt verschaffte sich in Anwesenheit der Parteien und deren Rechtsanwälten ein Bild von der aktuellen Situation und erörterte die rechtlichen Gesichtspunkte des Streits. Die Anwohner verlangen neben der Beseitigung aus ihrer Sicht beeinträchtigender Spielgeräte den Verschluss des Spielplatzes außerhalb dessen Öffnungszeiten, ein Benutzungsverbot in den Mittagsstunden und Toiletteneinrichtungen, um „Wildpinkeln“ zu unterbinden.

Dabei berufen sie sich unter anderem darauf, der Spielplatz sei ungenehmigt „schwarz“ errichtet und hieraus leiteten sich Rechte der Anwohner ab. Dem entgegen stellte die Vorsitzende der von den Anwohnern angerufenen Kammer des Verwaltungsgerichts der Argumentation des städtischen Anwalts folgend eindeutig klar: „Die Genehmigungslage des Spielplatzes spielt in diesem Rechtsstreit keinerlei Rolle. Gehen von dessen spezifischen Anlagen besondere Beeinträchtigungen aus, kann das unabhängig von Genehmigungen zu Unterlassungsansprüchen von Anwohnern führen.“
Obwohl auf der Grundlage der Fachplanung des Spielplatzes lediglich zertifiziert zugelassenes Spielgerät verbaut und aufgestellt worden war, hatten die Erfahrungen mit der Spielplatzanlage nach deren Inbetriebnahme und im Vorfeld des Gerichtstermins ergeben, dass von dem dort installierten „Bewegungsparcours“ und einer zwischen zwei Holztürmchen installierten „Laufkatze“ womöglich Beeinträchtigungen für die direkten Anwohner ausgehen können. Deshalb stellten der städtische Rechtsanwalt Harald Nickel und Fachbereichsleiter Bauwesen Christian Heinemann der Stadt Babenhausen eine bereits zuvor schriftlich angekündigte und zwischen Bürgermeister Achim Knoke, der Bauverwaltung der Stadt, deren Magistrat und dem städtischen Rechtsanwalt abgestimmte Umgestaltung des Spielplatzes in drei Punkten vor, welche in Teilen den Wünschen der klagenden Anwohner entgegenkommt, nämlich die Verlegung des kritisierten Bewegungsparkours, den Austausch der Laufkatze gegen ein anderes Spielgerät und die Nutzungsmöglichkeit des Spielplatzes als Kinderspielplatz täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, statt bisher 22.00 Uhr. „Wenn der Betrieb des Spielplatzes zeigt, dass von einzelnen Teilen vielleicht unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen können, dann reagiert die Stadt unabhängig von gesetzlichen Zwängen oder gerichtlichen Verfahren,“ so Rechtsanwalt Harald Nickel zur Begründung beabsichtigter städtischer Maßnahmen aus Anlass des Ortstermins des Verwaltungsgerichts. Weitere Forderungen der Anwohner, etwa während Mittagsruhezeiten die Benutzung des Platzes zu verbieten, lehnte die Stadt dem entgegen im Interesse der den Platz frequentierenden Kinder ab. Dem Verlauf des gerichtlichen Ortstermins zuwider,  hatten Teile der öffentlichen Presse behauptet, wegen Fehlens einer Baugenehmigung des „schwarz“ gebauten Spielplatzes werde im laufenden Verfahren der Umbau des Platzes von den Anwohnern erzwungen werden und/oder der als Vertreter des Bürgermeisters Achim Knoke anwesende Erste Stadtrat Reinhardt Rupprecht habe quasi an der Verwaltung vorbei und im „Alleingang“ in das laufende Verfahren eingegriffen. Dazu der Prozessvertreter der Stadt Rechtsanwalt Harald Nickel: „Derartige Berichte der örtlichen Presse, die beim Termin nicht zugegen war, beruhen schlicht auf deren unschöner Falschinformation von unbekannter dritter Seite. Das Gegenteil dessen, was man den Pressevertretern anscheinend berichtete und was in Teilen der Presse publiziert wurde, ist vielmehr zutreffend. Die Vorsitzende Richterin Leye hat gerade unmissverständlich und ausdrücklich die Rechtsauffassung der Anwohner zurückgewiesen, es bestünden Ansprüche der Anwohner, weil die Stadt angeblich ohne erforderliche Genehmigung gebaut habe. Richterin Leye  machte ausdrücklich deutlich, dass Genehmigungsfragen im Prozess keinerlei Rolle spielen. Alles andere zu behaupten wäre auch barer juristischer Unsinn. Und auch der Vorwurf gegenüber dem von mir sehr geschätzten Ersten Stadtrat Reinhard Rupprecht, er habe unabgestimmt in das Verfahren eingegriffen, ist schlicht falsch. Wie das gerichtliche Protokoll des Ortstermins beweist, war Herr Rupprecht zwar als Vertreter von Bürgermeister Achim Knoke als Repräsentant der Stadt zugegen. Er hat, wie sich aus dem Protokoll zutreffend ergibt, überhaupt keine prozessrelevanten Erklärungen abgegeben, es vielmehr völlig korrekt den Vertretern der Verwaltung und mir überlassen, die zuvor allseits abgestimmte Position der Stadt vorzutragen.“
Eine Einigung ist aus Anlass des Gerichtstermins nicht zustande gekommen. Soweit die Stadt Konsequenzen  aus den Erfahrungen mit dem Betrieb des Spielplatzes zieht und dessen Umgestaltung im Interesse der Anwohner im Vorfeld des Gerichtstermins festlegte, haben die Streitparteien die Hauptsache des Rechtsstreits für erledigt erklärt. Im Übrigen wird das Gericht über weitere Streitpunkte entscheiden.
Joachim Knoke
Bürgermeister

 

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