Harpertshausen: Informationsveranstaltung zu Straßenarbeiten

Wittmunder Platz, ein Teil der Altheimer Straße und die Raiffeisenstraße in Harpertshausen werden grundhaft erneuert und teilweise neu gestaltet.

Vor zwei Jahren beschlossen die Babenhäuser Stadtverordneten, eine Prioritätenliste für die Sanierung der Straßen im Stadtgebiet erstellen zu lassen. In Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten ist die Liste ist nun fertiggestellt worden, sodass die Straßen in der Kernstadt und den Stadtteilen nach Dringlichkeit saniert werden können.

Im Stadtteil Harpertshausen werden die Raiffeisenstraße und ein Teil der Altheimer Straße sowie der Wittmunder Platz grundhaft erneuert. In der Raiffeisenstraße können die Kanalarbeiten im so genannten Inliner-Verfahren durchgeführt werden, die übrigen  Maßnahmen an Wasser- und Kanalleitungen müssen im offenen Verfahren durchgeführt werden.
Im Zuge der Arbeiten soll auch der Wittmunder Platz umgestaltet, die Grünfläche vergrößert werden, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Zwei offizielle Parkbuchten sollen zur Altheimer Straße hin entstehen. In der Raiffeisenstraße werden die Höhen von Gehweg und Straße angeglichen, sodass der Straßenraum barrierefrei wird. Hürden durch Gehsteige sollen dann der Vergangenheit angehören. Auch ist die Zahl der Lampen nicht ausreichend. Bislang gibt es drei Straßenlaternen; nach Ende der grundhaften Erneuerung soll die Zahl verdoppelt sein.
Bei der Informationsveranstaltung von Stadt, Gruppenwasserwerk und dem Planungsbüro interessierte die Anwohner vor allem die Kosten der Maßnahmen. Die Straßenarbeiten sind mit 360.000 Euro kalkuliert, der Kanalbau mit 320.000 Euro. Laut Satzung trägt die Stadt 33 Prozent der Gesamtmaßnahme, die übrigen zwei Drittel müssen in den folgenden drei Jahren alle Anwohner im Abrechnungsgebiet zahlen, also alle Bewohner des Stadtteils Harpertshausen.
Durch dieses Verfahren der wiederkehrenden Straßenbeiträge verteile sich die Gesamtlast gerechter auf viele Schultern und könne von den einzelnen besser getragen werden. 
Die direkten Anwohner müssen jedoch mit weiteren Kosten für ihre Hausanschlüsse rechnen. Denn die Stadt bezahlt die Hauptkanäle von den Kanalgebühren, die Kosten, die für die Strecke vom Kanal bis zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen anfallen, werden eins zu eins an die Hauseigentümer weitergegeben.
Mit der Kampfmittelsondierung, die das Regierungspräsidium angeordnet hatte, ist eine vorbereitende Maßnahme bereits abgeschlossen. Die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen beginnen in der letzten Juniwoche mit den Arbeiten an den maroden Wasserleitungen.       mel

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13. Juni 2017 - 12:14

Info. Straßenarbeiten Babenh.-Harpertsh.

Hallo,
gemäß Artikel sollen in Harpertshausen Baumaßnahmen im Rahmen der grundhaften Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen im öffentlichen Verkehrsbereich durchgeführt werden und diese entsprechend der Satzung zu den Wiederkehrenden Straßenbeiträgen der Stadt Babenhausen den Bürgern im Abrechnungsgebiet OT Harpertshausen belastet werden.
Ausgangspunkt der Notwendigkeit der Baumaßnahmen ist ausschließlich die Grundhafte Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze, d. h. die Oberfläche, Tragschicht und der Unterbau müssen so kaputt sein dass sie im gesamten Erneuert werden müssen. Ist nur die Oberfläche defekt, keine Schlaglöcher, Setzungen, tiefe Risse, etc. erkennbar, genügt in der Regel eine Instandhaltung der Oberfläche.
Ist die sog. Lebensdauer der Straße abgelaufen, man spricht hier von ca. 40 - 50 Jahren nach Erstellung, dann kann von einer grundhaften Erneuerung ausgegangen werden, aber nur wenn in diesem Zeitraum die Stadt alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten immer zur Erhaltung ausgeführt hat!
Einzig die erforderliche Erneuerung der in diesen Verkehrsbereichen verlegten Kanäle und Abwasseranlagen kann die Lebensdauer-Betrachtung beeinflussen, d.h. ggf. verkürzen.
Nur haben dann die Baukosten der Kanalerneuerung einschließlich der hierzu gehörenden befestigten Oberfläche (dies ist ein Wirtschaftsgut = ein Anlagevermögen) nichts bei den kalkulierten Kosten der Wiederkehrenden Straßenbeiträge zu suchen. Diese hier genannten 320.000€ sind im Bereich der Instandhaltung / Erneuerung der Kanal- u. Abwasseranlagen einzurechnen und verändern hier ggf. die Abwasserbeiträge.
Die Instandhaltung / Erneuerung von Wasser- und/oder sonstiger Energie bzw. Kommunikationsleitungen haben mit der Entscheidung zur Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze nur insoweit zu tun, dass sie die Baukosten positiv beeinflussen können, da Anteile der Oberfläche ebenfalls aus der Kalkulation der Straßenbeiträge herauszunehmen sind. Diese sind dem Netzbetreiber, hier dem Gruppenwasserwerk, zuzuordnen.
Auch hat die Vergrößerung der Grünfläche nur bedingt mit den Baukosten zu tun.
Also werte Bürger des OT Harpertshausen schaut bitte genau hin was da unsere Verwaltung, das Bauamt geplant u. kalkuliert hat, jeder Beitragspflichtige hat gemäß §11 KAG (Gesetz über kommunale Abgaben, Absatz 9) das Recht dies detailliert einzusehen!!
M. Weber



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