Das Landgericht Kassel stellt in seinem umfangreichen Beschluss vom 19. August fest, „...dass die Ausführungen im Wiederaufnahmeantrag insgesamt nicht geeignet sind, die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Gerichts zu erschüttern“. Daher wird die Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig verworfen.
Der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate, der sich dem Wiederaufnahmeantrag von Andreas Darsow annahm, hat bereits angekündigt gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen. Nach der Meinung von Strate wurden neue Beweismittel und eine neue Beweistatsache vom Landgericht Kassel „völlig ausgeblendet“.
Wie bereits das ursprüngliche Urteil stellt der Beschluss des Landgerichts Kassel ein umfangreiches Schriftstück dar. Die damalige Urteilsbegründung mit 290 Seiten erschien bereits „zu perfekt“ und auch der Beschluss aus Kassel macht mit 81 Seiten anfänglich Eindruck, aber wie Strate in seiner Erklärung vom 23. August feststellte, bestehe die Entscheidung „zum weit überwiegenden Teil aus überflüssigem Schreibwerk“. Der Beschluss enthält eine Abschrift von 42 Seiten aus dem Urteil des Landgerichts Darmstadt und auf 27 Seiten wird der Wortlaut des Wiederaufnahmegesuchs wiedergegeben. Gerhard Strate stellt in seiner Erklärung fest, „lediglich fünf Seiten befassen sich entfernt mit dem Wiederaufnahmevorbringen“.
Im Mittelpunkt des Wiederaufnahmeverfahrens stand die angebliche Verwendung eines selbstgebauten Schalldämpfers, der aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche erstellt wurde. Strate präsentierte im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens Videoaufnahmen von Schießtests, die für Strate neue Beweismittel sind und auch eine neue Beweistatsache darstellen. Dort ist zu sehen, dass die steigernde Kompression und Zerwirkung des Bauschaumkörpers mit einem steigernden Austritt von Bauschaumpartikeln verbunden ist. Dies, so Strate, widerlege die zentrale These in der Beweiswürdigung des Landgerichts Darmstadt.
Die eingereichte Beschwerde zum Beschluss des Landgerichts Kassel wurde beim Oberlandesgericht Frankfurt bereits fristgerecht eingereicht. Somit beginnt abermals eine Zeit des Hoffens und Bangen für die Angehörigen und Freunde der Familie Darsow.
Hintergrund Doppelmord in Babenhausen:
Am 17. April 2009 wurden Petra und Klaus Toll in ihrem Babenhäuser Reihenhaus erschossen, die Tochter des Ehepaares überlebt den Mordversuch lebensgefährlich verletzt. Am 11. Mai 2010 wurde Andreas Darsow des Mordes verdächtigt und festgenommen. Nach einem Indizienprozess mit siebzehn Verhandlungstagen wurde Andreas Darsow am 19. Juli 2011 durch das Landgericht Darmstadt zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.
hz
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