Der Magistrat der Stadt Babenhausen stellt nun aus Sicht der GRÜNEN richtigerweise eine Rechtsverletzung fest und widerspricht pflichtgemäß dem Stadtverordnetenbeschluss: Vermögensgegenstände dürfen nach der Hessischen Gemeindeordnung nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Dieser volle Wert wäre vorab zu ermitteln, etwa durch eine aktuelle Wertermittlung seitens des Gutachterausschusses. Diese ist aber nicht erfolgt und vom Beschluss der neuen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung auch nicht vorgesehen. Deshalb ist es aus Sicht der GRÜNEN auch nur konsequent, von der nächsten Stadtverordnetenversammlung eine Aufhebung des Beschlusses zu erwarten.
Schon in der letzten Stadtverordnetensitzung hatten die GRÜNEN auf zwei große Probleme hingewiesen, sich mit ihren Einwänden aber nicht durchsetzen können:
- Die klamme Stadt verzichtet in der Folge des CDU-Antrages auf Einnahmen von bis zu 50 000 €, wenn sie das fragliche Wiesengrundstück jetzt teilweise als Gartenland und nicht als Bauland verkauft und einen Rest weiter als Grünfläche pflegen muss. Das angesichts der bekannt dramatischen Haushaltslage und weit fortgeschrittenen Planungen war aus Sicht der GRÜNEN nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt.
- Die Stadt sendet ein fatales Signal aus: wenn ein von städtischen Planungen Betroffener nur laut genug protestiert, polemisiert und Lokalpolitiker instrumentalisiert kann er sein Eigeninteresse durchsetzen: hier dafür sorgen, dass seine Hausnummer 3 auch langfristig die Nr. 1 bleibt und die freie Sicht zweier Anlieger in die Landschaft Priorität hat vor den städtischen Interessen nach sinnvoller Innenentwicklung und erzielbaren Einnahmen aus Grundstücksgeschäften. Tatsächlich hat der Magistrat im Frauenborn seit 2013 eine Grundstücksentwicklung nach einstimmigen Stadtverordnetenbeschluss pflichtgemäß so vorangebracht, dass die Stadt ein ihr gehörendes Gelände nach der Entwicklung zu einer Baufläche zu einem angemessenen, marktgerechten Preis verkaufen kann. Nach langwierigen juristischen und aufsichtsbehördlichen Interventionen der Betroffenen und einer erfolgten Selbstanzeige des Magistrats hat die Stadt bzw. der damalige Magistrat in allen relevanten Punkten Recht bekommen. Der Offenlagebeschluss der Stadtverordneten für den Bebauungsplan Ost II, Teil 4 erfolgte im März 2015, die Offenlage dann von April bis Mai 2015. Aus Sicht der GRÜNEN kann und sollte nach Vorlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und entsprechender Plananpassung das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden, alles andere schadet den Interessen der Stadt nicht nur in finanzieller Hinsicht. Dazu gibt der berechtigte Widerspruch des Magistrats den Stadtverordneten eine erneute Gelegenheit, so die GRÜNEN.
Stellungnahme GRÜNE Babenhausen: Baulandentwicklung im Frauenborn bleibt weiter strittig
Magistrat stellt Rechtsverletzung fest und widerspricht Stadtverordnetenbeschluss
Das Recht mit Füßen getreten
An die Grünen und die SPD:
Ihnen fehlt jegliche Sachkenntnis über Baurecht- und Vergaberecht. Sie haben mit der Umlegung des genannten Grundstücks massiv gegen dieses verstoßen und verwenden jetzt nochmals die HGO um nochmals einen Widerspruch einzureichen. Ein wohl einmaliger Vorgang!
Von Hof jagen
Betrachtet man sich die Posse um den Frauenborn braucht uns die wirtschaftliche Lage von Babenhausen nicht verwundern. Diese Herrschaften sind für diese Stadt verantwortlich? Man sollte sie vom Hof jagen, dann würden wenigstens diese Kosten eingespart. Das Schlimme ist, wir haben diese Herrschaften gewählt. Nach diesen Vorgängen kann wohl nicht erwarten, dass zukünftig 50 % noch zur Wahl gehen. Ein Trauerspiel ohne Gleichen. Man schämt sich inzwischen zu sagen woher man kommt.
Macht verdirbt den Charakter
Ich hab die nicht gewählt! Kann man die wieder absetzen? So wie wenn man jemanden feuert, weil er seinen Job nicht gut macht?
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