Stellungnahme GRÜNE Babenhausen: Verweigerte Magistratsentlastung trotz geprüftem Jahresabschluss – Neuauflage des Schwarzen-Peter-Spiels am ungeeigneten Objekt

Heftige Kritik üben die Grünen im Babenhäuser Stadtparlament an der getroffenen Entscheidung der Parlamentsmehrheit von CDU und FWB, dem Magistrat die nach dem Beschluss der Jahresrechnung aus den Jahren 2013 und 2014 folgende Entlastung des Magistrat zu verweigern.

Aus ihrer Sicht wird hier wieder ein Schwarzes-Peter-Spiel eröffnet, das von eigener Verantwortung gerade im Hinblick auf die von der gleichen Mehrheit für heute gewünschten und geforderten Einschnitte ablenken soll.
Tatsächlich liegen die Rechnungsprüfungsergebnisse der Jahre 2013 und 2014 erst jetzt im Jahre 2017 zur Entscheidung vor. Nachvollziehbar weil die Umstellung des kommunalen Haushalts auf die Doppik und die in der gleichen Zeit fällige Auflösung der städtischen Eigenbetriebe neben viel finanztechnischer Arbeit auch einige Bewertungs- und Darstellungsprobleme mit sich gebracht haben (die Schulden der Eigenbetriebe erhöhten den gesamtstädtisch auszuweisenden Schuldenstand massiv).
Das Rechnungsprüfungsamt hat diese Jahresabrechnungen geprüft und keine wesentlichen Mängel festgestellt, insbesondere ist der Stadt durch das Handeln des Magistrats kein Schaden entstanden.
Zur Sachdarstellung der Rechnungsprüfung selbst gibt es in der Stadtverordnetenversammlung dann auch keine Nachfragen und keine Einzelkritik, auch die im Rahmen der Jahresabschlüsse festgestellten und zu beschließenden überplanmäßigen Aufwendungen werden nicht konkret kritisiert. Dabei hatte es im Antragstext der Parlamentsmehrheit noch geheißen, „dass die Diskussion über die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnis dazu führen (könne), dass die Entlastung des Gemeindevorstandes verweigert wird.“
Vielmehr wird die angestrebte Verweigerung der Entlastung des damaligen Magistrats mit Argumenten einer verspäteten Haushaltsrede begründet: es wurde kein ausgeglichener Haushalt vorgelegt, es kam zu überplanmäßigen Ausgaben, es wurde nicht gegengesteuert usw.
Die Entscheidung der Mehrheitsfraktionen ist aus Sicht der GRÜNEN und ihres Fraktionssprechers Nodes in mehrerlei Sicht kritikwürdig: Sie trieft vor Selbstgerechtigkeit, ist geschichtsvergessen und betreibt das Kerngeschäft der Populisten: nämlich auch die ehrenamtlich tätigen Politiker als unfähig und überfordert darzustellen, die Schuld den jeweils anderen zuzuschieben und die Politik und ihre Motive allgemein zu denunzieren. „Tatsächlich gab es in den fraglichen Jahren eine Kooperationsmehrheit von SPD und FWB, die GRÜNEN waren in der Opposition und die Freien Wähler waren Teil einer Magistrats- und Haushaltsmehrheit, von deren Verantwortung etwa für die damals getroffenen Entscheidungen man heute nichts mehr wissen will.“ In den Tagesordnungspunkten des damaligen Magistrates findet sich auch von Seiten der damaligen und heutigen CDU-Vertreter keine Anträge oder Initiativen die den damaligen Magistrat vor dem neuen Rigorismus ihrer jetzigen Fraktions- und Parteikollegen bewahrt hätten.
„Statt nach vorne zu schauen, wurde in der Stadtverordnetenversammlung zum wiederholten Male in der Vergangenheit nach Schuldigen gesucht und heftig von der eigenen Verantwortung für getroffene Entscheidungen abgelenkt.“

Kommentare

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30. Juni 2017 - 18:32

Kommentar der GRÜNEN, Verweigerte Magistratsentlastung

Verweigerte Magistratsentlastung Es ist schon traurig, aber wahr. Die Grünen sind immer mal für eine "Halbwahrheit" gut, so auch hier: Zunächst vorab: Es geht um die Haushalte der Jahre 2013 und 2014!!! Ob die Entlastung des Magistrats erteilt wird oder nicht ist nach HGO § 114 (1) (Hessische Gemeindeordnung) nicht abhängig davon ob ein geprüfter Rechnungsbericht vorliegt oder nicht, wie Sie Glauben machen wollen. Natürlich kann die Entlastung des Magistrats trotz Vorliegen eines durch das Rechnungsprüfungsamt geprüften Rechnungsberichtes verweigert werden. Man kann dem Rechnungsbericht zustimmen und die Entlastung trotzdem verweigern. Liebe Grüne, lesen Sie einfach mal nach. Die Stadtverordnetenversammlung muss in einem solchen Falle dann allerdings die Gründe dafür (für die Verweigerung der Entlastung) benennen. Die Verweigerungsgründe wurden sehr klar und deutlich durch die CDU vorgetragen. Dass dieses Misstrauensvotum (Verweigerung der Entlastung) den Grünen und besonders Ihrem ehemaligen und von dem Stadverordnetenbeschluss betroffenen Magistratsmitglied Nodes nicht gefällt, ist nachvollziehbar. Es kann eben schon mal vorkommen, dass man von seiner eigenen Vergangenheit eingeholt wird. Gast

04. Juli 2017 - 15:43

Verweigerung Magistratentlastung

Also gut: ein Grund der nicht Entlastung ist die Tatsache, dass in der vorläufigen Haushaltsführung Auszahlungen und Zuschüsse "im Bereich der Vereinsförderung sowie der Förderung anderer kultureller und sozialer Aktivitäten geleistet wurden." Der Bericht des Revisionamtes belässt es mit der Bitte "künftig auf die Einhaltung der Vorschriften des § 99 HGO zu achten." Also muss  der nicht entlastete Magistrat nun die Gelder zurück fordern, wäre doch logisch, oder.

05. Juli 2017 - 00:49

Verweigerung Magistratsentlastung

Sehr geehrter Herr Gebhardt, wenn Sie bei der Stadtverordnetenversammlung aufmerksam zugehört haben, müssten Sie wissen, dass die genannten (5) Gründe für die Versagung der Entlastung so wie sie durch den CDU Fraktionsvorsitzenden Sawallich vorgetragen wurden, allesamt Verstöße gegen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sowie gegen die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) darstellen. Hier wurde, so die dargelegten Gründe, gegen geltendes Recht verstoßen. Das sind nun mal keine Kleinigkeiten die man mal so einfach vergessen sollte. Geltendes Recht, dass übrigens auch für die Mitglieder Ihrer Partei im Magistrat gilt. Ihr Kommentar, falls er ernst gemeint ist, lässt befürchten, dass Sie ernsthaft keinen blassen Schimmer von diesen formalen Dingen haben. Und das nach jahrelanger Tätigkeit als Stadtverordneter im Stadtparlament unserer Stadt. Für einen externen Betrachter würde dies übrigens so einiges erklären. Vielleicht versuchen Sie einfach mal aus den/Ihren gemachten Fehlern zu lernen anstelle vor den eigenen Fehlern der Vergangenheit wegzulaufen. Gast

04. Juli 2017 - 17:33

und die restlichen Gründe?

Wie wäre es nicht nur einen Grund zu nennen sondern alle, damit man sich ein eigenes Bild machen kann. Ihre Logik ist ein bisschen unlogisch, denn ein ehemaliger Magistrat hat keine Befugnisse mehr Gelder zurückzufordern. Logischer wäre es den Magistrat aufzufordern die nicht ordnungsmäßig ausgezahlten Gelder der Gemeinde zurückzuerstatten. Vereinskassierer haften ja auch für widerrechtlich verwendetes Vereinsvermögen. Es ist nämlich nicht das Geld des Magistrats sondern unser Geld und wer damit nicht ordnungsgemäß umgeht ist entweder der Aufgabe nicht gewachsen oder er handelt vorsätzlich.

05. Juli 2017 - 21:24

Die einzig logische Konsequenz...

...ist, die Verantwortlichen nach deutschem Recht zur Verantwortung zu ziehen. Hierzu muss aber jemand mit Klagebefugnis den ersten Schritt tun. Bspw. die Fraktionen der CDU und FWB. Wenn diese ernst genommen werden wollen, sollten sie schleunigst einen sehr guten Anwalt auftreiben und das Spiel eröffnen, ggf. unter Inkaufnahme heftiger Karriereknicke einzelner Betroffener anderer Fraktionen. Eine andere Sprache versteht man nämlich nicht im Rathaus.



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