Stellungnahme aus dem Rathaus Babenhausen: Bludau hat an einstimmigen Kommissions-Beschluss teilgenommen

„Nicht nachvollziehbar“ sind für Bürgermeisterin Gabi Coutandin die jüngsten Bekanntmachungen des Stadtverordneten Oliver Bludau.  „Der einstimmige Beschluss der Kasernen-Kommission,  nun mit einem Investor in Vertragsgespräche einzutreten, wurde einstimmig gefasst. Herr Bludau ist selbst Mitglied der Kommission und hat an der Diskussion und an der Entscheidung teilgenommen.

Warum er sich einen Monat später öffentlich von diesem Beschluss distanziert, ist nicht nachvollziehbar.“ Natürlich habe jeder das Recht, seine Meinung jederzeit zu ändern; Bürger und Investoren erwarteten jedoch Gradlinigkeit und Verlässlichkeit.
Fast ein halbes Jahr lang habe die Kommission mit verschiedenen Investoren ein aufwändiges Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Ziel sei es gewesen, einen potentiellen privaten Kooperationspartner auszuwählen, der auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Rahmenplans ein überzeugendes und praktisch umsetzbares Entwicklungskonzept vorlegt. Dieses Verfahren sei von allen Kommissionsmitgliedern befürwortet worden.
Im Dezember 2013 sei nach ausführlicher Beratung einstimmig über eine Reihenfolge der Bewerber entschieden worden. Zentrales Kriterium dafür sei die Nähe zum städtischen Rahmenplan gewesen.  Der Magistrat habe einstimmig das Votum der Kommission bestätigt und die Verwaltung mit detaillierten Verhandlungen beauftragt. „Kommission und Magistrat haben sich viel Zeit für Gespräche und Bewertungskriterien genommen, um zu einem gemeinschaftlich getragenen Beschluss zu komme. Damit wollen wir gegenüber Investoren und BImA  politische Zuverlässigkeit  signalisieren.“
Die Stadt habe im Juni 2013 gegenüber der BImA  ihre Option für einen Erstzugriff erklärt.  Die dafür erforderliche Verkehrswertschätzung des Geländes sehe vor, ein Realisierungskonzept in die Verhandlungen mit der BImA einzubringen. „Die Weiterverfolgung verschiedener alternativer Konzepte gegenüber der BImA mit unterschiedlichen Bedingungen, wie dies nun Herr Bludau fordert, wäre regelwidrig. Und würde den erstrebten Erstzugriff vereiteln, den die Kommission mit ihrem Verfahren am Ende einstimmig beschließend seit Monaten mit großem Aufwand verfolgt hat.“

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