Seit 1. August 2013 haben Eltern von Ein- und Zweijährigen einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kleinstkinder. Seither gibt es aber auch vielerorts Differenzen zwischen Eltern und Kommunen, wobei es meist um die Gebühren für die Betreuung von Krippenkindern geht.
Die Jüngsten brauchen intensivere Betreuung in kleineren Gruppen, zudem macht die Berufstätigkeit beider Elternteile längere Öffnungszeiten der Kindertagesstätten erforderlich. Dadurch gab es in den vergangenen zweieinhalb Jahren einen deutlichen Anstieg an Personaleinsatz und -kosten. So auch in Babenhausen.
In der Stadt mit sechs Stadtteilen sind acht Kindertagesstätten in Trägerschaft des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB). In der Kernstadt betreibt zudem die evangelische Kirche einen Kindergarten, der derzeit zur Kindertagesstätte mit Mittagsverpflegung umgebaut und um 50 Plätze erweitert wird. Jüngst startete mit dem „Pflegenest“ – einer Kooperation von drei Tagesmüttern – in Langstadt ein Pilotprojekt.
Einen Überblick über die aktuelle Betreuungssituation, die Zusammensetzung der Kosten und die damit einher gehende Entwicklung der Gebühren gaben am Mittwochabend Bürgermeister Achim Knoke, Fachbereichsleiterin Regina Lange sowie Vertreter der beiden Kita-Träger. Zur Informationsveranstaltung kamen knapp 40 Gäste in die Babenhäuser Stadthalle.
Naturgemäß waren die Informationen zur Kosten- und Gebührenentwicklung zahlenlastig, aber auch aufschlussreich. So stiegen die jährlichen Aufwendungen für die Kinderbetreuung seit dem Jahr 2008 von 3,49 Millionen Euro auf aktuell 5,69 Millionen Euro. Der städtische Anteil daran betrug 2,57 Millionen Euro (2008); im laufenden Jahr werden die Kitas mit 3,4 Millionen Euro subventioniert. Seit 2008 verdoppelten sich die Elternentgelte von 354.000 Euro auf 726.000 Euro jährlich, wobei es vor zwei Jahren den größten Sprung gab.
Dies hat zwei Gründe: Zum einen werden seit dem Beginn des Rechtsanspruchs auf einen U-3-Betreuungsplatz deutlich mehr Kleinstkinder betreut, weshalb es auch mehr Gebührenzahler gibt. Zum anderen wurden Anfang 2014 die Elterngebühren neu strukturiert. Die Kosten für täglich sechs Stunden Kernbetreuungszeit sind seither nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem beschlossen die Stadtverordneten, bis 2018 die Gebühren jährlich um fünf Prozent anzuheben. Im laufenden Jahr wird der Deckungsgrad durch die Elterngebühren dennoch nicht mehr als 12,8 Prozent betragen.
Babenhausen ist, wie viele Kommunen, in einer schwierigen Lage. „Wir müssen bis 2017 den Haushalt konsolidieren, uns danach dem Abbau der Schulden widmen“, erläuterte Bürgermeister Achim Knoke. Zwar sei die jüngste Tarifanhebung für die hochwertige Arbeit der Erzieherinnen richtig. Jedoch müsse die so entstehende Kostensteigerung ebenso finanziert werden, wie der weitere Ausbau des Kinderbetreuungsangebots. Im Ü-3-Bereich strebt die Stadt einen Versorgungsgrad von 100 Prozent
an, bei den unter Dreijährigen soll er 50 Prozent betragen. Hier liege die Stadt derzeit fünf Prozent über dem selbst gesteckten Ziel.
Da in kurzer Zeit mehrfach Gebührenanpassungen beschlossen wurden, befürchteten manche der anwesenden Eltern eine Fortsetzung dieses Trends.
Es sei verständlich, dass nach Jahren der Stagnation die Anhebung des Elternanteils schmerzhaft gewesen sei, sagte Knoke. Dabei dürfe aber nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Betreuungsangebote deutlich erweitert und verbessert worden seien.
Dass die Stadt mit günstigen Bauplätzen junge Familien anlocke, ohne ausreichend Betreuungsplätze anbieten zu können, sei nicht richtig, wie das Beispiel Harpertshausen zeige. Dort wurde nach der Ausweisung eines Neubaugebiets die Kita wieder eröffnet. Durch das „Pflegenest“, in dem 15 U-3-Kinder zu den üblichen Kita-Gebühren von drei Tagesmüttern betreut werden, sei auch in Langstadt die Betreuungssituation besser, als mitunter behauptet. mel
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Rubrik: Politik und Parteien
25.11.2015
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