Für die Verwirklichung dieses umfassenden Betreuungsgebots seien die Städte und Gemeinden ganz alleine verantwortlich. Der Landkreis kontrolliere die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards. „Für eine Finanzierung hat der Gesetzgeber jedoch nicht gesorgt. So bauen die Kommunen weitgehend auf eigene Kosten ihre Kita-Plätze aus. Außerdem muss zusätzliches qualifiziertes Personal gefunden und bezahlt werden, das die Erziehung und Bildung von immer mehr Kindern leistet. So bleiben die Kommunen zum einen auf den Investitionskosten sitzen; gleichzeitig müssen sie für die immer umfangreicheren Personalkosten aufkommen.“
„Solange Bund und Land Gesetze beschließen, sie aber nicht finanzieren, müssen wir leider auch die Eltern an den steigenden Betreuungskosten beteiligen“, bedauert Steinmetz-Hesselbach. Um die Eltern mit schmalem Geldbeutel nicht so stark zu belasten, seien vor zwei Jahren die Staffelgebühren eingeführt worden. So werde die Kita-Gebühr nach dem Einkommen der Eltern ausgerichtet. An den Gesamtkosten von 4,5 Millionen Euro (2015) liege der Anteil der Eltern bei knapp 12%. Knapp 70% trage die Stadt, mit knapp 20% beteilige sich die Landesregierung. „Die Landesregierung möchte gerne, dass sich die Gesamtkosten zu jeweils einem Drittel auf Land, Kommune und Eltern verteilen. Dies halten wir für unzumutbar und finanzieren deshalb seit Jahren den Großteil der Gesamtkosten aus allgemeinen Steuermitteln.”
Tatsächlich liege der gemittelte Anteil der Eltern bei etwas unter 12%. Die bereits vor zwei Jahren diskutierte Zielgröße von 14% sei immer noch nicht erreicht. „Die größere Nachfrage der Eltern nach Ganztagsbetreuung und die steigenden Tarife für die qualifizierte Arbeit der Erzieherinnen treiben die Kosten weiter in die Höhe. Dass sich auch die Eltern an den Kostensteigerungen beteiligen, sollte selbstverständlich sein“, führt Steinmetz-Hesselbach weiter aus.
Die Sozialausschuss-Vorsitzende bedauert in diesem Zusammenhang die scharfen Attacken in Leserbriefen, von denen sich einige Eltern bereits schriftlich distanziert hätten. „Ich begrüße jede konstruktive Diskussion, die die Kostenlawine bei den Personalkosten einzugrenzen hilft. Persönliche Angriffe und falsche Darstellungen tragen jedoch nicht zu einer Lösung bei.“
„Die folgenden Tabellen zeigen die derzeitigen Elternbeiträge für die gesetzlich vorgeschriebene 6stündige Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren bzw. über 3 Jahren. Außerdem ist die beabsichtigte Erhöhung von 5% dargestellt. Je nach Einkommen der Eltern steigen damit die monatlichen Gebühren zwischen 4,70€ und 6,60€ für ein älteres Kind; für die Betreuung des Kleinkindes zahlen die Eltern zukünftig zwischen 10,20€ und 14,30€ mehr im Monat. Das erste Geschwisterkind zahlt auch hier jeweils nur die Hälfte, jedes weitere Kind ist ohnehin gebührenfrei.”
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Rubrik: Politik und Parteien
16.04.2015
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