Die kurzfristig einberufene Sitzung wurde erforderlich, weil nach Auskunft der Kommunalaufsicht, das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Was dies für Babenhausen bedeutet, brachte Wolfgang Sauer, der Leiter des Fachbereich II (Finanzen) auf den Punkt: „Ohne Haushalt sind wir im Juli, August zahlungsunfähig“.
Verschiedene Maßnahmen werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen um dies zu verhindern. In einem „Absicherungsbeschluss“ wird unter anderem eine „nachrangige Anpassung der Realsteuersätze“ vorgesehen. Das heißt, wenn andere Konsolidierungsmaßnahmen ausbleiben, ist geplant im nächsten Jahr die Gewerbesteuer auf einen Hebesatz von 400% (2014 = 380%) und die Grundsteuer B auf 450% (2014 = 400%) anzuheben. Bis zum Jahr 2019 soll die Grundsteuer B sogar auf einen Hebesatz von 700% erhöht werden.
Es ist ebenfalls vorgesehen verschiedene Investitionen, wie der Grundstücksankauf Lachewiesen und die Umgestaltung des Recyclinghofes, die für 2014 vorgesehen waren, zu verschieben. Gleichzeitig soll die Vermarktung städtischer Grundstücke, wie das Gewerbegebiet „Im Riemen 2“ und die Gewerbeentwicklung an der Aschaffenburger Straße, vorgezogen werden.
Eine kontroverse Diskussion über weitere Möglichkeiten der Konsolidierung folgte. Gebührenerhöhungen, zum Beispiel im Friedhofswesen, sowie die Einsparung von freiwilligen Leistungen, hier wurde u.a. das Schwimmbad genannt, wurden ebenso erörtert wie die mögliche Einsetzung eines „Sparkomissars“.
Eine Einigung über die weitere Vorgehensweise konnte an diesem Abend allerdings nicht erzielt werden und man vertagte sich auf die nächste Ausschusssitzung. Ein Beschluss soll die Stadtverordnetenversammlung am 17. Juli 2014 fassen. Die Zeit drängt, denn dann ist die Stadt Babenhausen vielleicht schon zahlungsunfähig. hz
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Rubrik: Politik und Parteien
03.07.2014
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