Glaubt man dem Bürgermeister bzw. dem Investor, dann scheint ja alles soweit im Lot zu sein. Der Investor selbst bürge dafür, so heißt es dort in dem Bericht, dass die Versickerung auf jedem Bauplatz reibungslos funktioniert. Sicherheitshalber wird aber auch gleich hinzugefügt, dass der Investor im Fall der Fälle für den entstandenen Schaden aufkommen wird. Ob sich auch die zuständigen Behörden mit dieser Erklärung zufrieden geben werden, bleibt abzuwarten. So einfach geht das also bei der Stadt und ihrem Investor: Kann man das Problem nicht lösen, dann verschiebt man es eben auf andere Schultern. Und genau an dieser Stelle heißt es für die künftigen Bauherrn: Aufgepasst!! Um Klarheit über die Eigenschaften des Baugrundes zu erhalten, führt man in der Regel vor Beginn der Planungs- u. Bauarbeiten entsprechende Baugrunduntersuchungen durch. Die hierdurch gewonnenen bzw. ableitbaren Erkenntnisse (wie z.B. der Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens, die Grundwasserniveaus, …) sind dann Grundlage für Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen sowie der zu wählenden Ausführungsvarianten. Reicht die Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht aus um die anfallenden Regenwässer rechtzeitig aufzunehmen, kann dieses Problem mit Sicherheit nicht dadurch gelöst werden, indem man einfach nur die Verantwortung weiterreicht. In solchen Fällen sind technische Lösungen gefragt (z.B. Bodenaustausch oder Regenrückhaltebecken oder sonstige geeignete Maßnahmen). Lösungen also, die zusätzliche Kosten verursachen und die, wie im Falle von Regenrückhaltebecken, die freie Nutzung des Grundstücks in diesen Bereichen einschränken können. Ob die zuständigen Behörden solche Lösungsansätze dann auch mittragen, ist leider nicht vorhersehbar. Mindestens so wichtig wie die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist zudem die Frage nach dem aktuellen und dem künftig zu erwartenden Grundwasserspiegel. Es macht natürlich einen Unterschied, ob man den Keller eines Hauses teilweise „ins Grundwasser“ bauen muss oder nicht. Dies ist zwar technisch kein wirkliches Problem, aber eben nur, wenn man dies schon bei der Planung berücksichtigt hat (z.B. durch Verwendung von wasserundurchlässigem Beton, mehr Betonstahl um die Rissbreiten im Beton zu beschränken und die Ausführung z.B. des Kellers im Bereich des Grundwassers als sogenanntes System „Weiße Wanne“). Diese Maßnahmen sind technischer Standard, aber mit deutlich „fühlbaren“ Mehrkosten verbunden. Mehrkosten, die Irgendjemand übernehmen muss. Die oben benannten Themen sind dem „normalen“ Bauherrn naturgemäß eher fremd. Das bedeutet aber nicht, dass sie für ihn nicht eines Tages von großer Bedeutung sein können oder als Problem sichtbar werden (z.B. überfluteter Garten oder Wasser im Keller). In einem solchen Fall ist es dann gut wenn man weiß, wer das Problem (falls dann überhaupt noch möglich) lösen kann und wer für den Schaden aufkommen wird. Spätestens dann wird sich zeigen, was die eingangs erwähnten Zusagen von Stadt und Investor (noch) wert sind! Viel effektiver wäre es, alles dafür zu tun um solche unangenehmen „Überraschungen“ ganz zu vermeiden. Dazu muss man allerdings gleich zu Beginn (Grundstückskauf oder Hauskauf) die richtigen Fragen an die richtige Adresse stellen und darauf bestehen, dass man die richtigen Antworten und brauchbare Sicherheiten erhält. Die Freien Wähler Babenhausen empfehlen den künftigen Bauherrn daher: Bei aller berechtigten Vorfreude auf das künftige eigene Heim, lassen Sie sich gut beraten, stellen Sie Fragen und – bleiben Sie neugierig!
Rubrik: Politik und Parteien
21.01.2016
Stellungnahme Freien Wähler Babenhausen:
Vertrauen ist gut ...
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