Dabei lag ein Magistratsantrag vor, der die Weiterführung des Betriebsführungsvertrages mit der Bäderaufsicht Kahl ausführlich begründet hat. Aus Sicht der Grünen beeindruckend war die Präsentation des Fördervereins Freibad Babenhausen, der von seinen vielfältigen Aktionen und Spendensammlungen berichtete und darauf hinwies, dass schon 18% der Betriebskosten für die Stadt eingespart werden konnten. Auch der dringliche Hinweis fehlte nicht, dass Kioskbetreiber, Spender (etwa für die angedachte Solarheizanlage) und auch das Personal des Bäderservice dringend Planungssicherheit brauchen.
Die Mehrheit der Stadtverordneten hatte 2016 beschlossen, im Budget des Schwimmbades 150.000€ zu kürzen. Eine erste Vorlage dazu aus dem Magistrat mit einschneidenden Angebotskürzungen fand im Dezember 2016 in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit. Neben einigen unstrittigen Kürzungen und Gebührenerhöhungen wurde auf Antrag der Grünen zusätzlich beschlossen, vor einer Neuausschreibung der Betreiberdienstleistungen die Stadtverordneten „vorab über die Möglichkeiten und Kosten einer Fortführung des Badebetriebes in eigener Regie und die zu erwartenden oder an anderen Orten erzielten Einsparungen nach einer Neu-Ausschreibung zu informieren.“
In der Folge und um die Grundlagen für eine Kostenabschätzung und Neu-Ausschreibung zu erhalten, wollte der Magistrat Anfang 2017 ein unabhängiges Gutachten zur Personalbedarfsermittlung für den Betrieb des Freibades in Auftrag geben. Die wenigen Tausend Euro für dieses Gutachten verweigerte aber die Stadtverordnetenmehrheit genauso wie die Vorgabe von Leistungen, die man gekürzt sehen will.
In der Magistratsvorlage für die kommende Stadtverordnetensitzung wird nun sehr deutlich gemacht, dass
- nach einer Neuausschreibung, so überhaupt Angebote eingehen, mit höheren Kosten zu rechnen ist.
- vor einer Ausschreibung zwingend Klarheit bestehen muss, welche Leistungen denn von den Stadtverordneten mindestens gewünscht werden (Öffnungszeiten usw.).
- es sehr unwahrscheinlich ist, für einen angedachten Betrieb in Eigenregie zur Zeit am Personalmarkt überhaupt geeignetes Personal zu finden.
- bei einer Neuausschreibung wird der bisherige Betriebsführungsvertrag mit der Bäderaufsicht Kahl obsolet werden, die bisherigen Konditionen entfallen und eine Rückkehr in das alte Vertragsverhältnis ist nicht möglich- das wird auch im Jahr 2018 für das dann zu planende Jahr 2019 gelten.
- bei einer Neuausschreibung müssen die Leistungen dann auch tatsächlich vergeben werden, eine Ausschreibung zur bloßen Markterkundung ist nicht möglich. Desgleichen müssen vor einer Ausschreibung auch die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Einigkeit besteht bei den Stadtverordneten wohl bislang lediglich darin, für 2018 den Vertrag mit dem bisherigen Betreiber nicht zu kündigen bzw. fortzuführen.
CDU und FWB wollen aber – folgt man ihrem Antragstext- danach gleich in die Neuausschreibung gehen und machen auch weiterhin keine Aussagen, welche Leistungen sie denn ausgeschrieben haben wollen. „Ausführungen von Magistrat und Verwaltung werden dabei weitgehend ignoriert, nicht zur Kenntnis genommen, hingegen auf an „anderen Orten erzielten Einsparungen nach einer Neu-Ausschreibung“ hingewiesen, die im Antrag selbst nicht konkret benannt werden.“
Was aus Sicht der Grünen Babenhausen fehlt, ist eine verlässliche Planungsgrundlage für die im Freibad Tätigen und Engagierten. „Wenn dieses Engagement nicht wertgeschätzt wird und eine Zukunft bekommt, verlieren wir am Ende eines der schönsten Bäder in der Region und stehen im Jahr 2019 ohne einen Betreiber da. Aus unserer Sicht ist ein „Runder Tisch“ mit wem auch immer keine Lösung, wenn mit einer Neuausschreibung der Betreiberdienstleistung gleichzeitig einem möglichen Ergebnis schon vorgegriffen wird.“
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