Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: das Freibad Babenhausen wird auch im kommenden Jahr von Frau Kahl betrieben. Das Angebot des Mitbewerbers wurde aus formalen vergaberechtlichen Gründen abgelehnt. Dies verwundert, insbesondere da dem Mitbewerber keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde und sein Angebot 46.000 € unter dem von Frau Kahl lag.
Aus formalen vergaberechtlichen Gründen wurde das Angebot abgelehnt, da der Mitbewerber versehentlich den Betrag statt in eine Spalte handschriftlich auf das Formular geschrieben hat. Auf den Fehler aufmerksam geworden, hat der Mitbewerber den Vorschlag und die Bitte unterbreitet, die fehlerhaft ausgefüllte Seite korrigieren zu dürfen. Dieses Vorgehen wurde durch die zuständige Vergabestelle auch empfohlen, jedoch seitens der Stadt abgelehnt.
Sofern tatsächlich dies der alleinige Grund für die Absage war, eine solche hat der Mitbewerber bisher schriftlich nicht erhalten (er erfuhr aus der Presse, dass die Vergabe an Frau Kahl erfolgt ist), verwundert dies doch sehr angesichts der angespannten finanziellen Lage der Stadt Babenhausen. Ich gehe davon aus, dass Einsparungen in Höhe von jährlich 46.000€ der Stadt gutgetan hätten, wo doch erneut Steuererhöhungen und auch Kürzungen von sozialen Leistungen im Gespräch sind. Nach meinem Verständnis ist bei gleichlautenden Angeboten dem besseren, im vorliegenden Fall dem günstigeren, den Vorzug zu geben. Die Aufgabe sollte doch sein, die Bürger zu entlasten und nicht das wirtschaftlich schlechtere Angebot anzunehmen. Auch sollte man ein besseres Angebot eines Mitbewerbers nicht an formalen vergaberechtlichen Gründen scheitern lassen.
Hans-Jürgen Raiß
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