Herr Raiß gibt dabei offensichtlich vor, über Insiderwissen zu verfügen. Bei näherer Beleuchtung ist aber erkennbar, dass die vorgebrachten Punkte frei erfunden sind und nicht den Tatsachen entsprechen. Wir sind vom Niveau dieses Leserbriefs sehr enttäuscht und hoffen, dass in Zukunft eine ehrliche und sachlich richtige Diskussionsbasis in Babenhausen stattfindet. Die bewusste Streuung von Falschinformationen entspricht nicht unserem Demokratieverständnis.
So ist die Aussage falsch, dass die Betreiberdienstleistung des Schwimmbades seit 26 Jahren nicht ausgeschrieben wurde. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 wurden entsprechende europaweite Ausschreibungen durchgeführt, bei denen stets der Bäderservice Kahl das wirtschaftlichste Angebot abgab.
Richtig ist, dass bei der diesjährigen Ausschreibung ein Angebot aus formalen Gründen ausgeschlossen werden musste. Anders als von Herrn Raiß dargestellt, handelte es sich dabei aber nicht um eine formale Lappalie, die im Ermessen der Stadt hätte korrigiert werden können. Der hauptsächliche Ausschlussgrund (das Angebot enthielt zahlreiche Unzulänglichkeiten), war ein direkter Verstoß gegen den § 57, Abs. 1, Ziffer 4 der Vergabeverordnung (VgV). Entsprechend dieser Verordnung sind Bewerber bei solchen Verstößen zwingend auszuschließen.
Die Erstprüfung der Angebote fand durch die zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreise Darmstadt Dieburg statt. Anders als von Herrn Raiß dargestellt, empfahl diese der Stadt nicht, den Bewerber zur Korrektur aufzufordern, sondern stellte unmissverständlich dar, dass der Bieter zwingend auszuschließen war.
Darüber hinaus ist auch die Aussage von Herrn Raiß, der Bewerber ist mit Vorschlägen zur Korrektur des Angebotes auf die Stadtverwaltung zugekommen, falsch. Es gab während des Vergabeprozesse keinerlei Kommunikation zwischen den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem Bewerber. Dies ist ohnehin im Vergabeverfahren so nicht angedacht.
Die Ausführung im Leserbrief, dass der Bewerber nicht über die Ausschlussgründe informiert wurde, ist erfunden. Die Zentrale Auftragsvergabestelle hat nach Abschluss der Auswertung und den Vergabebeschlüssen der Stadt Babenhausen den Bewerber über die Gründe seiner Nichtberücksichtigung detailliert aufgeklärt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen erhielt er ein 10-tägiges Einspruchsrecht. Zwar hat er in diesem Zeitraum eine Rüge zum Vergabeverfahren gestellt, die allerdings von der Zentralen Auftragsvergabestelle vollumfänglich entkräftet werden konnte. Offensichtlich konnte der Bewerber dieser Begründung folgen, da er keine Rechtsmittel einlegte. Das Vergabeverfahren ist somit abgeschlossen.
Formale Ausschlüsse sind sehr zu bedauern, dennoch ist die Stadt Babenhausen als öffentlicher Auftraggeber gehalten, die Vergabebestimmungen strikt einzuhalten. Das von Herr Raiß unterstell-te Vorgehen, die Stadt könne zum Geld sparen gegen das Gesetz verstoßen, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Joachim Knoke,
Bürgermeister
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Rubrik: Leserbriefe
21.12.2018
Stadt Babenhausen: Streuung von Falschinformationen
Zum Leserbrief „Die Stadt schwimmt im Geld!?” (Babenhäuser Zeitung vom 13.12.2018)
30. Dezember 2018 - 16:03
keine klare Aussage
Was hat denn der Bewerber nicht beachtet? Sehr verwunderlich, dass dies hier nicht klar genannt wird. Weiterhin muss doch nicht zwingend bedeuten, dass ein Verzicht auf Rechtsmittel bedeutet, dass der Bewerber der gleichen Rechtsauffassung ist. Nachvollziehbar ist, dass der Bewerber nach dem Verhalten der Stadt kein Interesse mehr an dem Auftrag hat.
21. Dezember 2018 - 13:12
"fake News"
...die kommunale Finanzaufsicht wird sich um die "fake News" kümmern...
Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2019!
Hans-Jürgen Raiß
01. Januar 2019 - 20:19
Na hoffentlich stellen Sie am
Na hoffentlich stellen Sie am Ende ebenso klar dass Sie im Unrecht waren wie Sie hier verwaltungsinternen Daten herausposaunen deren Erwerb und Verwendung ebenfalls rechtlich zu prüfen sind.
Kommentare