Schon der erste Satz von Herrn Raiß kann so nicht stehen bleiben, denn schon während der Sanierung und vor Wiedereröffnung des Freibades im Jahre 2010 wurde eine Neuausschreibung bezüglich des Bäderbetriebs im Freibad von der Stadt Babenhausen auf den Weg gebracht. Es sind also keine 26 Jahre vergangen sondern nur acht Jahre. Dies durfte die Stadt zu diesem Zeitpunkt noch selbst durchführen. Damals ging dies also noch ohne eine Vorgabe bezüglich einer EU-weiten Ausschreibung, auf die nunmehr von der Stadt überhaupt keinerlei Einfluss mehr genommen werden kann.
Die Ausschreibung wird von der Zentralen Vergabestelle beim Kreis durchgeführt. Im vorliegenden Fall war dies eine sogenannte „Offene Ausschreibung”, bei der man nur auf elektronischem Weg Bewerbungen abgeben kann. In den Ausschreibungsbedingungen ist auch festgelegt, dass Formfehler zu einem Ausschluss des Bewerbers führen. Wie also bei einem elektronischen Verfahren handschriftliche Eintragungen möglich sein sollen ist rätselhaft. Die zentrale Vergabestelle prüft die Bewerbungen auf Gültigkeit und Übereinstimmung mit den Ausschreibungsbedingungen. Nach Abschluss des Verfahrens erhält die Stadt die Unterlagen der Bewerbungen. Im vorliegenden Fall war eine Bewerbung aufgrund mehrerer Fehler von der Vergabestelle ausgeschlossen worden. Es lag somit nur eine gültige Bewerbung vor.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, in der die Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses erfolgte, wurde als Ausschlussgrund mehrere schwerwiegende Formfehler genannt. Als es um Details ging wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da es sich um vertrauliche Informationen handelte Über die Angebotshöhe beider Anbieter wurden in der öffentlichen Sitzung keine Angaben gemacht. So war dies auch ebenfalls der Presse zu entnehmen! Wer hat denn hier geplaudert?
Wenn dies nun zu Ungunsten eines Bewerbers geschieht, so hat dies seine fachlichen Gründe die im Angebot zur Unterhaltung bzw. der Betreibung, der Sicherheit und Ordnung eines Objektes liegen und ist zu akzeptieren. Diese werden jedoch nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt, ebenso nicht wie die Kosten der eingereichten unterschiedlichen Angebote. Woher Herrn Raiß hier eine Differenz gegenüber dem „Angebot 46.000 € unter dem von Frau Kahl“ bekannt ist steht also in Frage.
Zu dem „Verständnis” von Herrn Raiß sei erwähnt, dass hier ein Vergabeverfahren auf der Basis der Vergaberichtlinien und der Ausschreibung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Ob hier nun ein Mitbewerber ein Angebot nach dem „Verständnis“ von Herrn Raiß in dem „besseren, im vorliegenden Fall dem günstigeren den Vorzug zu geben“ (woher auch immer ihm dies bekannt ist) abgegeben hat ist im Vergabeverfahren zu entscheiden, auch ob „man ein besseres Angebot eines Mitbewerbers nicht an vergaberechtlichen Gründen scheitern lassen“ kann. Hier gibt es sicherlich sach- und fachliche Gründe die von der Vergabestelle in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber überprüft, bewertet und diese als nicht oder als ausreichend anerkannt werden.
Machen wir uns bezüglich dieser sachlichen und fachlichen Entscheidung der Vergabestelle also keinen Kopf um die seit nunmehr über 26 Jahren bestehende Sicherheit, Ordnung, Führung und Pflege unseres schönen, weit über die Grenzen Babenhausen hinaus bekannten Freibades, denn der Entscheidungsträger hat genügend und ausreichende Fachkompetenz, weiß was er tut und warum er so entscheidet. Davon bin ich persönlich zu 100 Prozent überzeugt, da ich lange Jahre unter anderem auch diesen Bereich zu verwalten hatte.
Rolf Kreisel,
Babenhausen
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