Neue Entwicklungen im Konflikt um die Änderung des Bebauungsplans Ost II

Zu „Ungeheuerliche Behauptungen“ - Babenhäuser Zeitung vom 28. März 2015 und „Bürger klären auf“ Babenhäuser Zeitung vom 27. April 2015.
Wir danken Herrn Winter ausdrücklich für seinen Leserbrief. Er bringt die nötige Klarheit in den Prozess um die Änderung des Bebauungsplans Ost II.

Wir können aus Platzgründen hier nicht auf alle Argumente des Leserbriefs von Herrn Winter eingehen. Einige Kommentare sind in unseren Augen jedoch angebracht.
Es ist schön für Sie, Herr Winter, dass Sie den Inhalt und das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlung kennen. Trotzdem verweigern Sie nach wie vor die Antwort auf die Frage auf welche Straftatbestände sich die Selbstanzeige bezogen hat und welche Unterlagen eingereicht wurden. Während wir uns viel Arbeit damit machen, unsere Argumente zu begründen und zu belegen, hören wir von Seiten der für Bauplanungen und Grundstücksgeschäfte zuständigen Teile der Stadtverwaltung und von Teilen der SPD nur nicht belegte Behauptungen, von den gezielten Fehlinformationen, z.B. bezüglich des Zeitpunkts der Selbstanzeige und des Inhalts der Offenlegungsunterlagen, mal ganz zu schweigen. Zusätzlich dazu verweigert die Stadtverwaltung sogar den Stadtverordneten die Einsicht in wichtige Unterlagen. Deshalb wurde ein Akteneinsichtsausschuss eingesetzt. Sie, Herr Winter, greifen als Stadtverordneter aber interessanterweise nicht die Stadtverwaltung an, die sich weigert wichtige Informationen offenzulegen, sondern die Anwohner, die wichtige Fakten öffentlich zugänglich machen.
Ihre Anmerkungen zum Kanalsystem sind sehr interessant. Uns überrascht nur, dass sich in den Offenlegungsunterlagen kein einziges Wort dazu findet. Dann behaupten Sie: „Es gibt ja noch weitere unbebaute Grundstücke im Baugebiet Ost.“ Zumindest in Ost II gibt es, nach unserer Kenntnis, keine unbebauten Grundstücke mehr. Die einzig vorhandene nicht bebaute Grünfläche soll jetzt ja in Bauland umgewandelt werden. Ihre Argumentation ist allein deshalb schon nicht besonders klug, da die Stadt die Bebauungsplanänderung mit Bestrebungen zur Verdichtung der Bebauung begründet. Wenn es selbst im Stadtteil Ost I noch ausreichend unbebaute Grundstücke geben sollte, sind wir gespannt, wie Sie vor dem Verwaltungsgericht die in Ihren Augen notwendige Verdichtung begründen wollen.
Bezüglich des Verkaufspreises verstehen wir Ihre Anmerkungen nicht. Wir haben in einem früheren Leserbrief genau dargelegt, wie die Preisentwicklung für Gartenflächen in Ost II war, und dass von einer Gleichbehandlung der Anwohner gegenüber dem Sohn des Bauamtsleiters keine Rede sein kann.
Viele Mitbürger haben uns gefragt, warum wir bei den vorliegenden Fakten bisher den Rechtsweg nicht beschritten haben. Die Frage ist berechtigt. Es ist einfach einen Verdacht zu haben aber unter Umständen schwer ihn zu belegen, zumal die Stadt jegliche Informationen und jede Kommunikation verweigert. Wir vermuten bei den gehäuften Fehlern in den Offenlegungsunterlagen einen vorsätzlichen Versuch der Fehlinformation. Nur, wie kann man das mit öffentlich zugänglichen Informationen belegen? Am einfachsten wäre es, wenn ein SPD Mitglied des Bauausschusses zugibt, dass er wider besseren Wissens der Offenlage der fehlerhaften Unterlagen zugestimmt hat.
Wir bedanken uns deshalb bei Herrn Winter, einem SPD Mitglied des Bauausschusses, dass er in dem Schauspiel, das die Stadt seit fast einem Jahr veranstaltet, endlich für Aufklärung gesorgt hat. Er schreibt in seinem Leserbrief vom 28. März in einer der Überschriften: „Alle Grundstücke unter der Hochspannungstrasse wurden zum halben Preis verkauft“ und weiter im Text: „Grund für den günstigen Preis ist die darüber geführte Hochspannungsleitung.“
Gleichzeitig stimmte er sowohl im Bauausschuss als auch im Stadtparlament der Offenlage zu. In den Offenlegungsunterlagen wird genau das Gegenteil behauptet. Dort heißt es im Text: „Die benachbarte Stromtrasse verläuft oberirdisch. Sie tangiert das Grundstück im südlichen Bereich des Gartens.“ Abbildung 6 der Offenlegungsunterlagen soll dann belegen, dass die Trasse das Grundstück tatsächlich nur in einem Punkt berührt, also im Wesentlichen daran vorbeiführt. Dies wird in der fehlerhaften Abbildung auch tatsächlich gezeigt. Die reale Lage der Hochspannungsleitung kann jeder interessierte Bürger gerne selbst vor Ort oder mit Hilfe von Google Earth überprüfen.
Warum ist dieser Punkt so wichtig? Da die Stromtrasse, wie Herr Winter richtig feststellt, genau über dem Grundstück verläuft, werden auch grundbuchlich verbriefte Rechte des Netzbetreibers Westnetz berührt. Für die Stadt stellte sich vermutlich die Frage, wie man einen Einspruch des Netzbetreibers verhindern könnte. Der in den Offenlegungsunterlagen angegebene bebaubare Bereich des neuen Grundstücks würde nämlich fast halbiert, wenn man die von der Bebauung freizuhaltende Schutzzone unter der Hochspannungsleitung beachten würde. Damit wäre das Grundstück nicht mehr sinnvoll bebaubar. Außerdem hätte man den Netzbetreiber spätestens bei der Baugenehmigung informieren müssen. Was läge also näher, als die Hochspannungsleitung in den Unterlagen zu verlegen? Zusätzlich dazu müsste man das neue Grundstück auch in der Darstellung des Flächennutzungsplans an der falschen Stelle markieren, nämlich nicht unter der Hochspannungsleitung. Das ist tatsächlich auch geschehen (Abbildung 3 der Offenlegungsunterlagen).
Herr Winter bestätigt mit seinem Leserbrief unseren Verdacht. Er hat als Mitglied des Bauausschusses der Offenlage fehlerhafter Unterlagen zugestimmt, und das in voller Kenntnis der realen Tatbestände. Ob er dabei alleine war, oder ob auch andere Mitglieder des Bauausschusses, die der Offenlage zugstimmt haben, die gleiche Kenntnis haben konnten, überlassen wir gerne dem Urteil des Lesers. Zusammen mit den auch in anderen Teilen falschen Offenlegungsunterlagen gehen wir nun davon aus, ausreichend Fakten gesammelt zu haben, um rechtliche Schritte einleiten zu können.
Wie uns der Stromnetzbetreiber Westnetz mitteilte, wurde er von der Stadt über die Änderung des Bebauungsplans nicht informiert. Er hat uns weiterhin bestätigt, dass er im Offenlegungsverfahren eine Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange beim städtischen Bauamt fristgerecht eingereicht hat. Wir hoffen, dass damit die sinnlose und teure Planung der Stadt zur Schaffung eines Baugrundstücks auf einer Grünanlage beendet ist. Wie uns die damaligen Mitarbeiter des Babenhäuser Bauamts schon vor mehr als 30 Jahren mitteilten, die Grünfläche ist aufgrund Ihrer Form und Lage nicht für eine Bebauung geeignet. Die Motivation der Stadt dies dennoch durchsetzen zu wollen, liegt für uns auf der Hand.
Wir werden aufgrund des Interessenskonflikts im Bauamt und aufgrund der Mängel in den Offenlegungsunterlagen eine kombinierte Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat einlegen. Dadurch ermöglichen wir es Mitarbeitern des Babenhäuser Bauamts dort Aussagen machen zu können, ohne gegen das Dienstgeheimnis zu verstoßen. Wir behalten uns vor, unsererseits die Staatsanwaltschaft einzuschalten, um eventuelle strafrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen.
    Dr. Andreas Stocker
    Renate Stocker
    Frank Beck

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12. Juni 2015 - 22:34

Neue Entwicklungen im Konflikt um die Änderung des Bebauungsplan

Ein kluger Mann hat einmal gesagt: „Über Meinungen zu streiten ist sinnlos und in gewisser Weise sogar schädlich. Fruchtbarer sind die Diskussionen auf der Basis von Fakten über Fakten". Wenn man die Entwicklung der Angelegenheit so wie im obigen Leserbrief von Hr. Dr. Stocker dargestellt sieht, könnte dies auch in diesem Fall zutreffen. PS: Der Name des klugen Mannes ist: Valentin Valin (ehem. Botschafter der damaligen UdSSR in Deutschland)



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