Nach den strittigen Fragen zum (Vor)Verkauf des neu zu schaffenden Baugrundstücks im Baugebiet Ost II an den Sohn des Babenhäuser Bauamtsleiters gelingt es der Stadt mit den Offenlegungsunterlagen zur Bebauungsplanänderung die Skandalserie in diesem Zusammenhang nahtlos fortzusetzen.
Hintergrund
Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und sind aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Ihre Offenlegung soll die Pläne der Stadtverwaltung und die Planungsziele transparent darstellen. Durch die Offenlegung soll der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Im vorliegenden Fall sind einige Anwohner ganz besonders betroffen. Das Nachbargebäude, welches im letzten Jahr neu gebaut und mittlerweile auch bezogen wurde, hat natürlich die größten Beeinträchtigungen durch ein neues Baugrundstück in direkter Nachbarschaft zu erwarten. Weitere Probleme für die Anwohner in Ost II ergeben sich durch die geplanten Änderungen am öffentlichen Straßenverlauf und dem bereits jetzt stark belasteten Kanalsystem. Die Größe und Lage des neuen Baugrundstücks und des bebaubaren Anteils definieren das Maß der Auswirkungen auf die Nachbarschaft und damit auch die Einspruchsmöglichkeiten.
Der nächste politische Skandal
Die eben beschriebenen Punkte werden in den Offenlegungsunterlagen entweder gar nicht erwähnt oder ungenau und unkorrekt dargestellt. Die Stadtverwaltung verschweigt beispielsweise das bestehende Nachbargebäude. Sowohl der Bauamtsleiter als auch der Bürgermeister, in seiner damaligen Funktion als SPD Fraktionsvorsitzender, waren vor Ort und haben dabei auch das Nachbargebäude in Augenschein nehmen können. Trotzdem fehlt es sowohl auf den dargestellten Fotos als auch in der Planzeichnung. Von den acht geänderten Flächen finden sich auf der dargestellten Planzeichnung nur drei! Damit sind die Änderungen am noch bestehenden Bebauungsplan für die Nachbarn nicht nachvollziehbar.
Dem Bauamt und dem beauftragten „Büro für Stadtplanung“ scheint auch die Lage des Grundstücks unklar zu sein. So wird es im dargestellten Flächennutzungsplan per Markierung kurzerhand in das Baugebiet Ost I verlegt und anschließend behauptet, dass es innerhalb einer ausgewiesenen Wohnbaufläche liege.
Änderungen im Bereich des Straßenverlaufs „Im Frauenborn“ werden zwar in der sehr kleinen Planzeichnung dargestellt aber mit keinem Wort in der Begründung erwähnt. Die Größe der wegfallenden Straßenfläche ist auch für die Anwohner nur schwer einschätzbar. Sie ist für Bürger, die keine direkten Anwohner sind, noch weniger nachvollziehbar. Diese Änderungen und die vermutlich damit verbundenen Straßenbeiträge stellen aber für die Bewohner der Kernstadt einen Hauptgrund für einen Einwand dar.
Es gibt in den Unterlagen auch keinerlei Aussagen zur Kanalisation, obwohl wir unsere Fragen hierzu bereits im Juli 2014 beim Bauamt vorgetragen haben.
Da aufgrund des Platzmangels jeder zusätzliche Quadratmeter für das neue Grundstück automatisch eine Veränderung in der öffentlichen Straßen- und Kanalinfrastruktur nach sich zieht, erwarten wir als Anwohner korrekte Angaben zu Lage und Größe. In den Offenlegungsunterlagen finden wir hierzu: „Die Zusammenführung von Flächen bzw. Flurstücken zu einem grundbuchrechtlichen einheitlichen Baugrundstück ist bereits vermessen und in die Wege geleitet.“ Im folgenden Abschnitt steht dann: „Es entsteht ein neues Baugrundstück von ca. 800 qm.“
Die Stadt misst und ermittelt einen circa Wert. Muss man sich so die Arbeitsweise des Babenhäuser Bauamts vorstellen? Soll hier für den Käufer die Möglichkeit eröffnet werden, das Grundstück bei Bedarf zu vergrößern?
Für uns ist es erschreckend zu sehen, dass Stadtverordnete von SPD und CDU die Offenlegung solch fehlerhafter Unterlagen beschließen und nicht auf die Ergebnisse des eingesetzten Akteneinsichtsausschusses warten wollen. Da beide Parteien wissen wie umstritten der gesamte Vorgang ist, hätten wir als Bürger erwartet, dass die Stadtverordneten wenigstens jetzt sensibilisiert sind und die Unterlagen des Bauamts genau prüfen, besonders da der Sohn des Bauamtsleiters der potentielle Käufer des entstehenden Grundstücks ist.
Zusammenfassend kann man festhalten, dass in den Offenlegungsunterlagen viele Änderungen gegenüber dem alten Bebauungsplan von 1983 unklar bleiben, ebenso wie die genaue Lage und Größe des Baugrundstücks und die Auswirkungen auf die öffentlichen Verkehrswege und das Kanalsystem. Damit erfüllt die Offenlegung der Unterlagen zur Bebauungsplanänderung Ost II unseres Erachtens nicht die am Anfang genannten Kriterien. Dr. Andreas Stocker, Renate Stocker
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