Stadt Babenhausen und Bauvorhaben

Basierend auf der Arbeitsweise der Stadt Babenhausen möchte ich hier einen Einblick in den Umgang mit Rechten und Pflichten in Bausachen geben. Bei dem Vorgang handelt es sich, wie schon in so vielen Leserbriefen, um Grundstücke, einen Bebauungsplan und die Arbeitsweise der Stadt.

Als Eigentümer eines Grundstücks im kleinen Baugebiet Heinrich-Heine Straße habe ich in 2015 ein Gebäude basierend auf dem Bebauungsplan und der Hessischen Bauordnung (HBO) beantragt und genehmigt bekommen. Dieses Baugebiet umfasst fünf Grundstücke, welche in den Bestand per separaten Bebauungsplan eingefügt wurden.
Durch einige Ungereimtheiten eröffnete ich einen Vorgang Mitte 2015 bei der Stadt Babenhausen. Zu diesem Zeitpunkt waren zwei von fünf Gebäuden erstellt.
Wie sich am 29.11.2016 (fast 1,5 Jahre später!) in der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung herausstellte, gab es nach Aussage eines anderen betroffenen Eigentümers / Bauherren bereits 2015 eine mündliche Zusage von der Stadt Babenhausen, vertreten durch Herrn Knoke, für die Umsetzung von Maßnahmen welche nicht dem aktuellen Bebauungsplan und der Hessischen Bauordnung entsprechen. Bei solchen Zusagen wäre es die Pflicht der Stadt gewesen alle Betroffenen (somit auch mich) zu informieren, was nicht stattfand.
Im Bauausschuss im Januar 2016 wurde nun eine Änderung zur textlichen Festsetzung des Bebauungsplan eingebracht, der die Ungereimtheiten einseitig beseitigen soll. Dieser Änderungstext wurde am 29.11.2016 in jenem Gremium mit einer Gegenstimme verabschiedet. Folgen dieser Änderung sind sogar Verstöße gegen das Gesetz. Inhaltlich gesprochen werden Gestaltungen von Außenanlagen über den Schutz von Gebäuden gesetzt. Ziel dieser Änderung ist, so scheint es, die nachträgliche Legalisierung der getroffenen Zusage.
Mittlerweile (Ende 2016) sind alle fünf Gebäude, auf den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen beantragt und erstellt. Sollten die Stadtverordneten diese Satzungsänderung verabschieden, wird der Schaden und das entstehende Risiko nun auf den Besitzer abgewälzt, der sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten hat.
Da bereits beim Kauf des Grundstücks von der Stadt eine Altlast bestand, welche nicht eingetragen war und somit Entsorgungskosten von annähernd 25.000 € entstanden, wird eine rechtliche Auseinandersetzung, bei diesem Verstoß gegen das Gesetz, unumgänglich sein. Die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung werden hier höher liegen, als eine Übernahme von z.B. Rückbaukosten im Außenbereich.
Zu den Entsorgungskosten ist noch folgendes hinzuzufügen: Eine hochmütige Aussage, der Müll und Schrott könne beim Bauhof kostenfrei abgegeben werden ist absurd, da ein manuelles Sieben von 300m³ Aushub räumlich, zeitlich und kräftemäßig kurzfristig nicht realisierbar ist.

Bernd Spiehl

Kommentare

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13. Dezember 2016 - 16:59

Berichtigung

Als Betroffener und Eigentümer eines der anderen Grundstücke im Baugebiet Heinrich-Heine-Straße möchte ich hier richtigstellen, dass die Information zur beabsichtigten Anpassung des Bebauungsplans nicht erst am 29.11.2016 vorlag, sondern bereits bei der Bauausschusssitzung am 14.01.2016 Thema war. Bei dieser Sitzung wurden der Verfasser des Leserbriefes und ich befragt und dort wurde bereits mitgeteilt, dass mir sowie einem weiteren Bauherren die Aussagen bezüglich des Höhenbezugspunkt für die Geländehöhe vor Umsetzung von der Stadt als verbindlich mitgeteilt worden waren. Siehe hierzu auch den Kommentar zu dem Bericht vom 5.2.2016 „Hißlache-, Luise-Büchner-Straße oder „An der Wotan-Säule”?“ Auf das Drängen, diesen verbindlichen Höhenbezugspunkt schriftlich zu fixieren, was bei der Erstellung des Bebauungsplans „vergessen“ worden war, kam das nun laufende Änderungsverfahren in Gang. Die Bemühungen mit der Stadt eine rechtsgültige Lösung zu finden, die keiner Partei schadet, dauern nun seit dem Frühjahr 2015 an.

Der Verfasser spricht von Rückbaukosten im Außenbereich, die nicht so hoch liegen würden wie eine rechtliche Auseinandersetzung. Dem möchte ich deutlich widersprechen. Ein Rückbau würde in meinem Fall wesentlich teurer werden, da Erdkollektoren und Versorgungsleitungen wegen dann mangelnder Überdeckung (Frostgrenze) tiefer gelegt werden müssten. Dies ist im Fall der Versorgungsleitungen schon gar nicht möglich, da die Erschließungsstraße nun mal die Heinrich-Heine-Straße ist und diese ca. 80cm über dem ursprünglichen Feldniveau bzw. dem Niveau, das nach Abriss der vorherigen Bebauung entstand, liegt. Auf die Rückbaukosten addieren sich natürlich auch die bereits vorgenommenen Investitionen zur Abstützung des Geländes zum Feld hin und die Befestigung der 25m langen Zufahrt zur Heinrich-Heine-Straße. Weiterhin gibt es dann noch zwei weitere Bauherren deren Kosten sich dazu addieren würden.

Fakt ist, dass die beiden hinteren Grundstücke (Das des Verfassers und meines) tiefer liegen als die Heinrich-Heine-Straße und Fakt ist auch, dass dadurch irgendwo ein Höhenangleich erfolgen muss. Das Risiko von ablaufendem Wasser, welches nicht von der Kanalisation aufgenommen werden kann, bleibt für den Verfasser dasselbe, meines dagegen wird erhöht. Wasser kann man eben nicht aufhalten, es sei denn man baut sein Haus höher als den höchsten Punkt der „Quelle“ (Heinrich-Heine-Straße) und hat sein Grundstück ebenfalls nicht tiefer liegen.

Oliver Gräwe

14. Dezember 2016 - 10:16

Zwietracht schüren

Ich gehe hier nicht auf das Fachliche ein, vielmehr auf ein Thema das bei den betroffenen Bauherren auf Konsens stößt.
Durch die Fehler nach der oben beschriebenen verbindlichen Zusage sind Kosten und Risiken bei den betroffenen Bauherren entstanden.
Die Stadtverwaltung bzw. die Person die diese verbindliche Zusage getroffen hat versucht nun sich aus der Verantwortung zu ziehen und die durch die begangenen Fehler entstandene Zwietracht auch noch zu schüren.
Die Zeitleiste zeigt schon das Interesse dieser Person ... Zusage im Frühjahr 2015 - Vorlage einer Entwurfsfassung beim Bauausschuss im Januar 2016 - Offenlegung im Juli 2016 - Entscheidungsvorlage im Dezember 2016. In dieser Zeit wurden 60% der Gebäude gebaut und somit existieren noch mehr betroffene Bauherren!
Hier sollte die verantwortliche Person, sofern Sie Character besitzt, zu ihren Fehlern stehen und eine gütliche Einigung anstreben.
Kosten sind hier auf jeden Fall entstanden - hier wäre ja vielleicht auch der Verweis auf eine Betriebshaftpflicht angebracht um bei der Beseitigung der begangen Fehler in eine proaktive Phase überzugehen.
Bernd Spiehl

14. Dezember 2016 - 18:45

Gütliche Einigung? Proaktiv?

Seit geraumer Zeit fallen der Stadtverwaltung erstaunlich häufig ihre eigenen Projekte auf die Füße (s. Kostenexplosion beim neuen Kindergarten, Grundstücksgeschäft Frauenborn, Mehrgenerationenplatz Potsdamer Straße und jetzt die Heinrich-Heine-Straße). Hierbei handelt es sich um extrem kostenintensive Vorgänge, die entweder die Allgemeinheit der Babenhäuser und/oder direkt betroffene Bürger schultern müssen. Jetzt hat es die Bauherren in der Heinrich-Heine-Straße getroffen. Ich befürchte nur, dass weder eine gütliche Einigung, noch der Eintritt in irgendeine Form von proaktiver Phase stattfinden werden, solange nicht immenser Druck an Rechtsmitteln durch die Betroffenen aufgebaut wird. Wie man der Berichterstattung zu den Themen Frauenborn und Mehrgenerationenplatz entnimmt, ist die Stadtverwaltung nämlich gar nicht an gütlichen Einigungen interessiert. Im Gegenteil, zweifelsfrei wurde sogar im letzteren Fall gegenüber der Stadtverordnetenversammlung versucht zu suggerieren, es wäre zu einer Einigung gekommen, obwohl schon Tage vorher durch die Stadtverwaltung die Ablehnung erklärt wurde. Das ist gründlich in die Hose gegangen! Wenn solche Fälle auch die Informationspolitik innerhalb der Stadtverwaltung widerspiegeln, wundert es doch niemanden mehr, dass jetzt die Heinrich-Heine-Straße "dran" ist. Um traurige Einzelfälle handelt es sich bei dieser Häufung nicht. Das sieht vielmehr, fein ausgedrückt, nach einem systematischen Fehler aus. Die Stadtverordnetenversammlung - und dabei darf die politische Ausrichtung überhaupt keine Rolle spielen - sollte dringend die Hauptakteure der Stadtverwaltung zur Raison rufen, damit es so nicht weiter geht. Die Klageandrohung gegenüber dem Magistrat in der Sache Grundstücksverkauf Frauenborn ist auf jeden Fall der richtige Schritt und sollte im Erlebensfall auch rigoros umgesetzt werden, um Grenzen aufzuzeigen. Denn mit einer derart lückenhaften Informationspolitik, sei sie rein zufällig oder beabsichtigt, erreicht man keine kommunalpolitischen Ziele - so entstehen Skandale und so enden Karrieren.

13. Dezember 2016 - 21:24

Verbindliche mündliche Zusage ?

Ich kann das Thema zwar fachlich nicht bewerten, aber eine verbindliche mündliche Zusage scheint mir recht zweifelhaft um darauf kostenintensive Umsetzungen durchzuführen ... man brauch in diesem Land doch für Alles eine Genehmigung.

09. Dezember 2016 - 18:45

Unmöglich

So langsam dämmert in mir ein nebelumwobenes Bild aus heimlichem Klüngel und Nebenabreden, aus Geschachere und Übervorteilung...wirft ein sehr schlechtes und wieder mal inkompetentes Licht auf die Verantwortlichen....manchmal hat man das Gefühl, Babenhausen ist in der Zeit der Hexenverfolgung stehengeblieben.
Leider ist so etwas aber scheinbar fast alltäglich in kleineren Gemeinden, da ja keine Kontrolle stattfindet. Und wenn doch, wird es schon irgendwie hingedreht! Traurig traurig. Und der normale Bürger soll sich dann an die Gesetze halten. Fahren Sie die Erde doch zum See und kippen sie Sie hinein. Hier macht doch sowieso jeder was er will!



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