Nach fast einjähriger Akteneinsicht stellten die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses fest, dass sie in der Bewertung der Ergebnisse keine Übereinstimmung erzielen konnten und dass sie vermutlich nicht einmal in der Lage waren, einen rechtsgültigen Abschlussbericht zu erstellen.
Folgende Vorgänge im AEA sind unserer Meinung nach beachtenswert, wurden vom Ausschussvorsitzenden, Herrn Gebhardt (Grüne), aber bei seiner Vorstellung der Ergebnisse des AEA in der Stadtverordnetensitzung nicht erwähnt:
Neben dem Ehemann der Ex-Bürgermeisterin Herrn Claus Coutandin, berief die SPD in der 7. Sitzung als Vertretung zusätzlich den aktuellen Lebenspartner der Ex-Verwaltungschefin als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss. Somit haben Familienangehörige das potentielle Fehlverhalten der früheren Verwaltungsleiterin untersucht.
Der AEA Vorsitzende Herr Gebhardt (Grüne) erwähnte auch keines der von Anwohnern vorgebrachten Argumente in Bezug auf das undurchsichtige Auswahlverfahren des Käufers und den sehr niedrigen Verkaufspreis. Er verschwieg schließlich auch noch die vom AEA selbst ermittelte und möglicherweise strafrechtlich relevante Tatsache, dass die Stadt Babenhausen die Notarkosten beim Verkauf des Grundstücks an den Sohn des Bauamtsleiters übernommen hat. Dies wiederspricht gesetzlichen Vorgaben (§448 BGB) und auch Abschnitt 4.6 der „Richtlinien der Stadt Babenhausen für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken“. Das Magistratsmitglied Herr Manfred Willand (FDP) erklärte im AEA, dass dieses Vorgehen der Verwaltung auch der gängigen Praxis in Babenhausen widerspreche.
Die Ausschussmitglieder haben außerdem darauf verzichtet, den Vertrag der Stadt mit dem Sohn des Bauamtsleiters zu prüfen. Sie konnten den Stadtverordneten trotzdem keine Einleitung von Disziplinarmaßnahmen gegen die frühere Verwaltungsspitze empfehlen.
Die politische Bewertung dieser Vorgänge überlassen wir gerne den Babenhäuser Bürgern und Wählern.
Dr. Andreas Stocker, Renate Stocker, Frank Beck
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Rubrik: Leserbriefe
10.03.2016
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