Bericht aus dem Akteneinsichtsausschuss Frauenborn

Am Donnerstag vor einer Woche wurde den Stadtverordneten des Stadtparlaments ein Bericht aus dem Akteneinsichtsausschuss Frauenborn durch Herrn Gebhardt (GRÜNE) vorgetragen. Dabei sollte insbesondere das Handeln der früheren Bürgermeisterin Frau Gabriele Coutandin und des früheren Bauamtsleiters Herrn Heinrich Grimm und der Vorwurf von Interessenskonflikten und Vetternwirtschaft untersucht werden.

Während Herr Gebhardt keine Verfehlungen im Zusammenhang mit der exklusiven Veränderung eines über 30 Jahre alten Bebauungsplanes und dem anschließenden Verkauf des mit großem Aufwand umgeplanten Baugrundstückes an den Sohn des Bauamtsleiters sieht, teilen andere Ausschussmitglieder diese Ansicht nicht. So war der Inhalt des Berichtes anderen Ausschussmitgliedern bis zu dessen Vortrag gar nicht bekannt. Dies veranlasste den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Oliver Bludau (Freie Wähler), einen eigenen Bericht vorzulegen. Sowohl dem Stadtverordnetenvorsteher Wulf Heintzenberg (SPD) als auch den anwesenden Pressevertretern wurde dieser überreicht. Er berichtet von vorselektierten Akten und davon, dass viele Dokumente erst auf hartnäckiges Nachfragen und durch die Mitwirkung der betroffenen Bürger eingesehen werden konnten. Die „Häufung fachlicher Fehler“ und „ungewöhnlicher und nicht nachvollziehbarer Arbeitsweisen innerhalb der Verwaltung“ lassen dem Bericht nach keinen anderen Schluss zu, als dass hier (Zitat:) „vorsätzliches, manipulatives Fehlverhalten vorliegt“. Als „besondere Auffälligkeiten“ wird erwähnt, dass die Verkaufsverhandlungen der Fläche mit dem direkten Nachbarn trotz Einigung und Notartermin „unter Angabe einer eindeutig falschen Begründung… durch den Fachabteilungsleiter abrupt gestoppt…“ wurden. Auch wurde die Bebauungsplanänderung ohne Beachtung aller Kosten von der Fachabteilung zunächst ohne Beschluss des Magistrates betrieben. Weiter heißt es, das „der Magistrat…unter Vorgabe falscher Tatsachen (keine Kaufpreiseinigung) falsch informiert…“ wurde. Die Offenlageunterlagen zur Bebauungsplanänderung weisen nach dem Bericht des stellvertretenden Aus-schussvorsitzenden (Zitat:) „erhebliche fachliche Mängel und unter Umständen vorsätzliche Täuschungen auf“. Zudem greift die fachliche Planung der Bebauungsplanänderung in „fraglicher Weise in die Grundstücks- Eigentümerrechte der Nachbarschaft ein, um eine Grenzbebauung…“ für den künftigen Erwerber zu ermöglichen.
Bludau stellt fest, dass das Wohnbaugrundstück „entgegen der Beschlusslage, noch vor Rechtskraft des Bebauungsplans an Verwandte 1. Grades von leitenden Bediensteten der Fachabteilung verkauft, die maßgeblich an der Bebaubarmachung der Grünfläche auf Kosten der Stadt mitgewirkt haben und diese sogar initiiert haben“. Die Preisfestlegung und die Aufteilung des Gesamtgrundstückes folgten keinen nachvollziehbaren Standards. Während die gleiche Grün- bzw. Gartenfläche dem direkten Nachbarn für rd. 65 EUR pro qm angeboten wurde, war diese später „innerhalb des bebaubaren Grundstücks mit EUR 15 pro qm bewertet“, so der Bericht. Eine Veröffentlichung des Wohnbaugrundstückes  zum Verkauf  ist „nach ausufernden, widersprüchlichen Argumentationen von der Verwaltung, schlicht nicht dokumentiert“ und fand nach Ansicht Bludaus daher auch nicht statt. Nur „Insider“ konnten beurteilen, welchen Wert/Nutzen das zum Verkauf zu bringende Wohnbaugrundstück haben wird, stellt Bludau fest. Die anfängliche Behauptung der Veröffentlichung in der Babenhäuser Zeitung wurde durch eine Entschuldigung des Sachbearbeiters zurückgenommen. Die Aussagen zu einer Veröffentlichung im Internetportal KIP (Kommunales Immobilen Portal) sind nicht nachvollziehbar, heißt es weiter. Die anfängliche Begründung der fehlenden Dokumentation durch einen „Datenverlust“ wegen Systemupdate durch Bürgermeister Knoke (SPD) wurde dem Bericht nach nicht bestätigt.
Im vorletzten Abschnitt „Rechtsstreit, Selbstanzeige Magistrat“ stellt Bludau fest, dass die Selbstanzeige des Magistrates von Beginn an nicht geeignet war, den Sachverhalt und das Fehlverhalten aufzuklären. „Sie ist als reines Ablenkungsmanöver zu sehen, um in der Öffentlichkeit und bei den „Beschwerdeführern“ eine rechtliche Unantastbarkeit zu suggerieren“. Der zeitliche Ablauf bis zur tatsächlichen Durchführung ist inakzeptabel. Die Verweigerung von „Auskünften“ in unterschiedlichsten städtischen und politischen Gremien wegen des „laufenden Verfahrens“ ist inakzeptabel, befindet Bludau. Der Empfehlung der Staatsanwaltschaft, die Disziplinarbehörde/ Kommunalaufsicht wegen der direkten Zuständigkeit einzuschalten, ist die Stadt bis heute nicht nachgekommen, heißt es weiter.     Frank Beck

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10. März 2016 - 18:45

Possenspiel Frauenborn

Sehr geehrter Herr Dr. Stocker, sehr geehrter Herr Beck, die Allianz für Babenhausen hat in den letzten 5 Jahren wohl ein wirtschaftliches Desaster angerichtet und uns Bürgern einen hohen Schuldenberg hinterlassen. Sieht man sich das Wahlergebnis an, so hat dies wohl wenige Babenhäuser aufgeregt. Wie wäre es sonst möglich, dass verantwortliche Parteien auch noch Stimmenzuwächse zu verzeichnen haben. Warum soll man sich dann über die Vorgänge im Frauenborn aufregen? Nicht verwunderlich, dass SPD Politiker dies als „viel Wind um nichts" bezeichnen. Man kann nur erstaunt sein mit welchem Desinteresse alle Parteien, außer den Freien Wählern, mit diesen Vorgängen umgehen. Eigentlich ist es unerträglich wie mit Bürgern dieser Stadt umgegangen wird, wenn sie sich nicht alles gefallen lassen. Als notorische Querulanten werden sie bezeichnet und man muss ja der Babenhäuser Zeitung richtig dankbar sein, dass sie die Veröffentlichung der Leserbriefe zulässt. Andere Presseorgane der Stadt berichten ja lieber über Streit beim Fußballspiel der Flüchtlinge. Dies passiert zwar jedes Wochenende in vielen Stadien aber dies ist keine Zeile wert. Egal wer nun die Verantwortung für die Stadt übernimmt, das Thema will man wohl aussitzen und unter den Tisch kehren. Ich hoffe Dr. Stocker und Herr Beck haben noch viel Durchhaltevermögen und geben nicht auf.



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