Grundstücksverkauf Im Frauenborn / Akteneinsichtsauschusses: Schwere Anschuldigungen bleiben vorerst unbeantwortet

Am Dienstag Abend (10.), fand die achte Sitzung des Akteneinsichtsausschusses im Babenhäuser Rathaus statt. Thema war weiterhin der Grundstücksverkauf im Gebiet Im Frauenborn. Über zwanzig Bürger interessierten sich insbesondere für den dritten Tagesordnungspunkt „Rederecht der Beteiligten“.

Bei der Begrüßung überraschte der Ausschussvorsitzende, Kurt Gebhardt, mit der Äußerung, dass es wohl im Ausschuss ein uneinheitliches Meinungsbild gäbe, aber kein Punkt gefunden wurde, der für ein Fehlverhalten von Verwaltungsmitarbeitern spreche. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass aus dem letzten „ungewohnt umfangreichen“ Protokoll bei sechs Punkten noch Klärungsbedarf bestehe.
Nach Abschluss der Akteneinsicht wurde den Bürgern nun die Möglichkeit gegeben, ihr „Rederecht“ in Anspruch zu nehmen. Drei Bürger nutzen die Gelegenheit und äußerten sich umfassend zur Thematik. Insgesamt wurde ihnen hierfür ein Zeitfenster von 60 Minuten zur Verfügung gestellt. Während Renate Stocker auf den Hintergrund des Baugebietes und den ursprünglichen Bebauungsplan von 1983 einging, schilderten Frank Beck und Dr. Andreas Stocker ihre Sichtweise per Computerpräsentation zum Ablauf der „Grundstücksangelegenheit Frauenborn“, die schon die Staatsanwaltschaft und das Verwaltungsgericht beschäftigte.
Das Rederecht der Bürger, welches in einem Akteneinsichtausschuss eigentlich nicht vorgesehen ist, entwickelte sich zu einem Rundumschlag gegen Verwaltung und Politik. In Manier eines Staatsanwaltes, der sein abschließendes Plädoyer vorträgt, wurden schwere Vorwürfe erhoben. Insbesondere die Verkaufsverhandlungen, die Preisfindung, die Vermarktung, die städtische Selbstanzeige und die Bebauungsplanänderung wurden moniert, fast schon angeprangert. Während die Ausschussmitglieder keine Punkte für ein Fehlverhalten gefunden hätten, würde seine Mängelliste bereits sechs Seiten umfassen, informierte Andreas Stocker und sah in der Schaffung und dem Verkauf des Grundstückes „einen eklatanten Interessenkonflikt“. Auch Frank Beck resümierte: „Es geht um Vertrauen und das haben sie verspielt.“
Der Ausschussvorsitzende äußerte sich nach den Redebeiträgen, er wäre jetzt „mehr verwirrt als informiert“ und die Äußerungen hätten ihn „ratlos gemacht“. Die Ausschussmitglieder stellten keine weiteren Fragen, signalisierten aber, dass wohl noch mindestens eine weitere Sitzung erforderlich sei und „Gegen- bzw. Nachlesebedarf“ bestehe. Lediglich der Stadtverordnetenvorsteher Wulf Heintzenberg wies die vorgebrachten Vorwürfe zurück. Er stellte klar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in öffentlichen Sitzungen gefasst werden und nichts verheimlicht werde. Die verwehrte Einsicht in die Unterlagen hätte seine Ursache darin, dass der Vorgang noch nicht ab­schließend in dem Bauausschuss behandelt wurde und die Einsprüche des Offenlagebeschlusses dort noch nicht berücksichtigt seien. Bürgermeister Achim Knoke äußerte sich im Sitzungsverlauf nicht zu den Vorwürfen und Anschuldigungen, die sich auf die Zeit seiner Amtsvorgängerin Gabi Coutandin beziehen.
Der Akteneinsichtsausschuss tagt in einer nichtöffentlichen Sitzung am 18. November und will bei einer öffentlichen Sitzung am 10. Dezember über die Ergebnisse, die dann dem Stadtparlament vorgetragen werden, beraten und informieren.      hz

 

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