Amtsmissbrauch, Korruption, Untreue - Stadtverwaltung und Magistrat werden kriminelle Machenschaften unterstellt. Die vom Magistrat eingeleitete Selbstanzeige wird von Beck / Stocker als „Unsinn“ bezeichnet, sie ignorieren jegliche Information, verschweigen ihre Eigeninteressen.
Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren abgelehnt
So wird behauptet, keiner wisse um das Ergebnis der vom Magistrat initiierten Selbstanzeige. Richtig ist, dass im Januar 2015 die Staatsanwaltschaft mitteilte, sie lehne die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Grund: Ein Anfangsverdacht sei nicht gegeben, es entstünden der Stadt keinerlei Nachteile, die Hochspannungstrasse habe zwingend Auswirkungen auf den Verkehrswert eines Grundstücks. Die Stadtverordneten haben das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, in der Presse wurde dazu informiert. Das Aktenzeichen wurde Ende des vergangenen Jahres in den politischen Gremien öffentlich mitgeteilt.
Alle Grundstücke unter der Hochspannungstrasse wurden zum halben Preis verkauft
Beck selbst und seine Nachbarn konnten vor etlichen Jahren ihre Grundstücke zum halben Bodenrichtwert von der Stadt kaufen. Grund für den günstigen Preis ist die darüber geführte Hochspannungsleitung. Nun soll das verbliebene Grundstück zu den gleichen Konditionen - zur Hälfte des aktuellen Bodenrichtwertes - verkauft werden. Da meine ich: gleiches Recht für alle! Alles andere wäre ein Skandal.
Offenlage stellt Bürgerbeteiligung her
Nach dem Bescheid der Staatsanwaltschaft beschlossen die Stadtverordneten, die Bebaubarkeit des Grundstücks herzustellen und als nächsten Schritt in die Offenlage des geplanten Vorhabens zu gehen. Die Offenlage stellt die Bürgerbeteiligung zum geplanten Vorhaben her - trotzdem wird auch dieser Beschluss angeprangert.
Kanal hat ausreichendes Volumen
Falsch ist auch die Behauptung, der Kanal werde durch das eine zusätzlich geplante Baugrundstück überlastet. Mehrfach wurde von den Abwasserexperten des Eigenbetriebs bestätigt, dass die Kapazitäten ausreichen. Es gibt ja noch weitere unbebaute Grundstücke im Baugebiet Ost, die allesamt in die Kanalberechnungen einflossen - da wird dieses EINE Grundstück den Kanal nicht zum Überlaufen bringen. Zusätzlich weisen die Fachleute drauf hin, dass gegen Starkregen ohnehin nur ein funktionierendes Rückschlagventil hilft, ansonsten gibts Wasser im Keller.
Geht es nur um persönliche Vorteile?
Man fragt sich, welches eigentliche Interesse sich hinter den ungeheuren Anschuldigungen verbirgt. Könnte es sein, dass es nur darum geht, dass man lieber auf eine Wiese guckt als auf ein Gebäude? Dass sich einer darüber ärgert, dass er das Grundstück nicht günstig als Wiesenfläche gekauft hat, als es noch möglich gewesen wäre? Oft genug wurde es ihm angeboten. Und auch als es Baugrundstück werden sollte, wurde er wohl schriftlich darüber informiert. Wenn das keine Vorzugsbehandlung ist! Dass man lieber neben einer Wiese wohnt als neben einem Wohnhaus - wer könnte das nicht nachvollziehen. Dies wäre aber ausschließlich privates Interesse. Und würde in gar keinem Fall die Ehrverletzungen und Kriminalisierungen von Stadtverwaltung und den Magistrat rechtfertigen. Das wäre wirklich übel, das wäre wirklich ein Skandal! Wer ließe sich für solche Zwecke einspannen? Die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht.
Karl-Heinz Winter, Stadtverordneter der Stadt Babenhausen
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