„Grundstücksskandal“ Im Frauenborn

Zu: Leserbrief in der Ausgabe vom 5.11. sowie zur Akteneinsichtsausschusssitzung am 10.11.2015

Nach langem Schweigen haben mich all die fehlerhaften Informationen in den umfangreichen Leserbriefen und letztlich der Auftritt in der Akteneinsichtsausschusssitzung gegen mich und meinem Sohn von Renate Stocker, Dr. Andreas Stocker und Frank Beck doch dazu bewogen Wahrheit und Klarheit in die Angelegenheit zu bringen und den Diffamierungen ein Ende zu setzen.

Seit 25.04.2012 hätte Frank Beck das besagte Grundstück für 65 € pro m² mit einer Sicherungsklausel kaufen können, alternativ für 110 € pro m² ohne der Sicherungsklausel, was er bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2013 verweigerte.
Mit vorausgegangenen Beschlüssen der einzelnen Gremien hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2013 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und Festsetzung des Verkaufspreises, unter Berücksichtigung der Belastung durch die Hochspannungsleitung und der im Erdreich liegenden Wasser und Stromleitungen, mit vorausgegangener öffentlicher Bekanntmachung beschlossen.
Die Kanaltrasse wie Dr. Stocker behauptet, ist nicht betroffen.
Wie zwischenzeitlich bekannt ist, sind mein Sohn und meine Schwiegertochter, die sich erstmalig mit Schreiben vom 09.02.2014 für das Grundstück interessiert hatten, von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Wer möchte schon gerne neben einem „erkennbar querulatorisch veranlagten Bürger“ wohnen? Zitat: Beurteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, persönlich von Frank Beck in der Ausschuss­sitzung am 10.11.2015 vorgetragen.
Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verkaufspreis entspricht dem, wie auch der reduzierte m² Preis gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses vom 26.02.1998, als Frank Beck das Wohnbaugrundstück zu einem reduzierten Preis erworben hatte.
Bei der aufwändigen Präsentation in der Aktenausschusssitzung am 10.11.2015 von Renate Stocker, Dr. Andreas Stocker und Frank Beck hätte ich mir mehr städteplanerische Fachkenntnis bei der Vorstellung und Interpretation zu den Unterlagen zur Offenlage über den geplanten Bebauungsplan gewünscht, um die Stimmungsmachung und Falschdarstellungen zu vermeiden.
Nachdem Dr. Stocker auf eigene Anforderung die städtischen Vergaberichtlinien zugestellt wurden, mussten die Kontrahenten feststellen, dass Frank Beck überhaupt kein zweites städtisches Baugrundstück erwerben darf.
Da in den Vergaberichtlinien festgeschrieben ist, „Wenn ein Bewerber mehr als 50% eines städtischen Baugrundstückes besitzt, ist der Erwerb eines zweiten Grundstückes nicht möglich“.
So ist zu erklären, weshalb Frank Beck mit allen Mitteln den Versuch unternimmt, das streitgegenständige Grundstück, das in Bauland umgewidmet werden soll, zu verhindern.
Den „ein Dutzend betroffenen Bürgern“ Im Frauenborn kann ich nur raten, lassen Sie sich den von Frank Beck gezahlten m² Preis für sein Grundstück schwarz auf weiss zeigen, hierdurch sind den Falschaussagen schnell ein Ende gesetzt.
Heinrich Grimm

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