Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund Arbeiten mit und an asbesthaltigem Material strengen Regeln unterworfen und verfolgt den unsachgemäßen Umgang mit diesem gefährlichen Material strafrechtlich; gegebenenfalls wird auch ein Baustopp verhängt. Auch ist der erneute Farb-Anstrich unbeschichteter asbesthaltiger Dächer und Fassaden generell verboten.
Das Betreten von älteren Dächern führt außerdem jedes Jahr zu schweren Unfällen, so die Arbeitsschützer vom RP Darmstadt. „Viele Dächer sind durch Verwitterung nicht mehr ausreichend tragfähig und brechen beim Begehen ein“, wissen sie aus Erfahrung. Hier müssten zunächst im Vorfeld geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Die Arbeitsschützer des RP empfehlen, bei diesen Arbeiten auf qualifizierte Fachbetriebe zurückzugreifen, die ihre Arbeiten dem RP entsprechend anzeigen müssen. Dies gilt insbesondere, wenn ein asbesthaltiges Dach abgebrochen werden soll, da der dabei anfallende, gefährliche Abfall nicht wiederverwendet werden darf, sondern zeitnah ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Auch für die Auswahl des Fachbetriebs haben die Expertens des RP einige Tipps: „Wichtig ist, dass Sie sich beim Beauftragen eines Fachunternehmens von dessen Sachkunde überzeugen. Lassen Sie sich dessen Prüfzeugnis über die Asbestsachkunde vorlegen. Nur Betriebe, in denen Beschäftigte eine solche Sachkunde besitzen, dürften mit dem gefährlichen Material umgehen und wissen, wie man sich und die Umwelt bei diesen Arbeiten richtig schützen kann.“
Durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigem Material gefährden die Bürger die eigene Gesundheit und die von Passanten und Bewohnern der benachbarten Grundstücke. Hinzu kommt, dass auch die Folgekosten für die Beseitigung einer Asbest-Kontamination leicht mehrere tausend Euro erreichen können und eine empfindliche Strafe wegen Luftverunreinigung nach sich ziehen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Asbest erhalten die Bürger auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.de), per Telefon bei den Arbeitsschutzdezernaten des RP an seinen Standorten (Darmstadt: 06151-12-4001, Frankfurt: 069-2714-5943, Wiesbaden: 0611-3309-0) sowie bei den kommunalen Bauaufsichtsämtern und Entsorgungsbetrieben.
(Text/Foto: rp)
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