Regierungspräsidium Darmstadt informiert: Asbest im Garten – Gefahren bei Dachreinigung

Mit Asbestfasern verschmutztes Gras nach Dachsäuberungsaktion.

Dieser Tage ist es wieder so weit: Die Sonnenstrahlen locken die Menschen in den Garten und dort soll für den nächsten Grillabend alles auf Vordermann gebracht werden. Doch dabei ist Vorsicht geboten – viele Dächer sind mit Asbest belastet. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt rät hier deshalb dringend vom Einsatz von Hochdruckreinigern ab. „Durch den starken Wasserstrahl werden gefährliche Asbestfasern freigesetzt und kontaminieren die Umgebung“, warnen die Arbeitsschützer vom RP. Beim Trocknen würden die Fasern durch den Wind wieder aufgewirbelt, verbreiteten sich weiter und gefährdeten den Anwender und die Nach­barschaft. Denn die Fasern können beim Einatmen in die Lunge gelangen und sich dort festsetzen.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund Arbeiten mit und an asbesthaltigem Mate­rial strengen Re­geln unterworfen und verfolgt den unsachgemä­ßen Umgang mit diesem gefährlichen Material strafrechtlich; gegebenenfalls wird  auch ein Baustopp verhängt. Auch ist der erneute Farb-Anstrich unbeschichteter asbesthaltiger Dächer und Fassaden generell verboten.
Das Betreten von älteren Dächern führt außerdem jedes Jahr zu schweren Unfällen, so die Arbeitsschützer vom RP Darmstadt. „Viele Dächer sind durch Verwitterung nicht mehr ausreichend tragfähig und brechen beim Begehen ein“, wissen sie aus Erfahrung. Hier müssten zunächst im Vorfeld geeig­nete Gegenmaßnahmen ergriffen wer­den.
Die Arbeitsschützer des RP empfehlen, bei diesen Arbeiten auf qualifizierte Fachbetriebe zu­rückzugreifen, die ihre Arbeiten dem RP entsprechend anzeigen müssen. Dies gilt insbesondere, wenn ein asbesthaltiges Dach abgebrochen werden soll, da der dabei anfallende, gefährli­che Abfall nicht wiederverwendet werden darf, sondern zeitnah ord­nungsgemäß entsorgt werden muss.
Auch für die Auswahl des Fachbetriebs haben die Expertens des RP einige Tipps: „Wichtig ist, dass Sie sich beim Beauftragen eines Fachunternehmens von dessen Sachkunde überzeugen. Lassen Sie sich dessen Prüfzeugnis über die Asbestsachkunde vor­legen. Nur Betriebe, in denen Beschäftigte eine solche Sachkunde besitzen, dürften mit dem gefährli­chen Material umgehen und wissen, wie man sich und die Umwelt bei diesen Ar­beiten richtig schützen kann.“
Durch unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigem Material gefährden die Bürger die eigene Gesundheit und die von Passanten und Bewohnern der benachbarten Grundstücke. Hinzu kommt, dass auch die Folgekosten für die Beseitigung einer Asbest-Kontamination leicht mehrere tausend Euro erreichen können und eine empfindliche Strafe wegen Luftverunreinigung nach sich ziehen.
Weitere Informationen zum Umgang mit Asbest erhalten die Bürger auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (www.rp-darmstadt.de), per Telefon bei den Arbeitsschutzdezernaten des RP an seinen Standorten (Darmstadt: 06151-12-4001, Frankfurt: 069-2714-5943, Wiesbaden: 0611-3309-0) sowie bei den kommunalen Bauaufsichtsämtern und Entsor­gungsbetrieben.

(Text/Foto: rp)

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