Welche Möglichkeiten im Raum stehen, welche nicht genutzt wurden und welche Konsequenzen auf uns alle zukommen können, möchten wir Ihnen bei einer Bürgerinformationsveranstaltung näherbringen, da uns Transparenz, besonders in schwierigen Zeiten am Herzen liegt. Daher laden wir Sie am Montag, den 13.06.2015 um 19 Uhr zur Bürgerinformationsveranstaltung in die Stadthalle Babenhausen, Bürgermeister-Rühl-Straße 6, ein. Bis heute waren zahlreiche Möglichkeiten nicht mehrheitsfähig, die eine Kostenreduzierung im Haushalt möglich gemacht hätten. Klar ist: Konsolidierung heißt: Ausgaben verringern, Einnahmen erhöhen. An vielen Stellen wurde dies in den vergangenen Jahren getan. Dennoch waren auch Einsparmöglichkeiten für die hiesige Politik bislang nicht mehrheitlich der richtige Weg, hätte dies beispielsweise eine Verkleinerung der politischen Gremien bedeutet. Sicherlich steht die Sinnhaftigkeit diverser Projekte nicht in Frage, dennoch ist bereits seit 2013 Sparen angesagt – auch an Stellen, die weh tun. Viele dieser Möglichkeiten fanden bislang keine Mehrheiten. Bereits vor drei Jahren war bekannt, dass ein Haushaltsausgleich bis 2020 gefordert wird. Am 29. Oktober 2014 verkürzte der Erlass des hessischen Innenministers die Frist auf 2017. Seitdem ist klar, dass wir heute in 19 Monaten die schwarze Null erreicht haben müssen, andernfalls wäre die Stadt handlungsunfähig, was an dieser Stelle sehr deutlich kommuniziert werden muss. Wie soll sich die Stadt nun noch vor dem Verlust der Selbstbestimmung retten? Als sichere und schnelle Möglichkeit wurde nun die erneute Erhöhung der Grundsteuer B in den Raum geworfen – unser Rettungsring vor dem Abtauchen in eine Fremdbestimmung. Diese Möglichkeit ist durch die Haushaltskonsolidierungskonzepte der vergangenen Haushalte auch immer wieder aufgezeigt worden. Bis ein genehmigter Haushalt vorliegt, befinden wir uns im sehr engen Korsett der vorläufigen Haushaltsführung. Was hat das zur Folge? Bekommen wir keinen genehmigten Haushalt, ist die Stadt lediglich in der Lage, Geld für die laufende Verwaltung aufzuwenden – sprich: die dringend notwendigen Ausgaben zu decken.
Dies bedeutet:
- Aufwendungen bzw. Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist;
- Mittel einsetzen, die für unaufschiebbare Aufgaben erforderlich sind, beispielsweise laufende Bewirtschaftungder kommunalen Gebäude, aber auch Fortführung bereits begonnener Investitionsvorhaben;
- Verpflichtungsermächtigungen des Vorjahres, soweit sie noch nicht ausgeschöpft sind, weiter in Anspruch nehmen;
- Steuern mind. nach den Steuersätzen erheben, die im Vorjahr galten;
- Vorhandene Kredite umschulden;
- neue Investitionskredite aufnehmen mit nach Bundesland unterschiedlichen Einschränkungen: teilweise in begrenzten Umfang, z. B. ein Viertel des Vorjahresbetrages, und/ oder nur mit Einzelgenehmigung der Kommunalaufsicht.
Die Gemeinde darf nicht
- neue Vorhaben, die im Vorjahr noch nicht im Haushalt standen, beginnen;
- freiwillige Leistungen zahlen, sofern nicht im Vorjahr hierüber schon Verträge geschlossen wurden (z. B. Zuschüsse an Vereine);
- neue, im Stellenplan des Vorjahres nicht vorgesehene Stellen schaffen.
Für die Stadt Babenhausen bedeutet dies im Einzelnen:
- Festlichkeiten wie das Altstadtfest, der Weihnachtsmarkt etc. werden nicht bezuschusst. Veranstalter / Vereine müssen diesen Ausfall abfangen.
- Sonderausgaben wie das Aufstellen von Weihnachtsbäumen und Weihnachtsbeleuchtung fallen weg
- Die Stadtbücherei ist nicht in der Lage, neue Medien anzuschaffen, falls sie nicht ohnehin geschlossen wird.
- Bauvorhaben, wie etwa auch Straßenreparaturen, können nur eingeschränkt durchgeführt werden, wenn es unvermeidlich ist
- Zuschüsse für Vereine und Institutionen werden vorübergehend ersatzlos gestrichen
- Veranstaltungen der Kinder- und Jugendförderung sowie der Seniorenarbeit können nur eingeschränkt oder gar nicht stattfinden
Die vorläufige Haushaltsführung ist also nicht, wie viele denken, eine optimale Gelegenheit, um Geld zu sparen, sondern beschneidet die Lebensqualität in unserer Stadt und macht uns handlungsunfähig, wenn reagiert werden muss. Gewohnte und eingespielte Angebote, die zur Kultur und zum Alltag des Lebens in Babenhausen dazugehören, werden ersatzlos gestrichen. Besonders Vereine und Institutionen, die z. B. bei Ausrichtung eigener kultureller Angebote auf Zuschüsse der Stadt angewiesen sind, müssen ebenso darunter leiden was eine weitere Verschlechterung der Angebote nach sich ziehen kann. Sollte sich der Zustand auf das nächste Jahr ausweiten, müssen eventuell weitere Abstriche gemacht werden von Leistungen, die in diesem Jahr nicht in den Haushalt eingestellt werden konnten. Sicherheitsrelevante Reparaturen oder Wartungen am Schwimmbad fallen womöglich weg, was eine Eröffnung unseres Bades unmöglich macht. Als Konsolidierungsmaßnahme ist die Schließung des Schwimmbades und weiterer öffentlicher Einrichtungen generell möglich. Ohne unser Schwimmbad und vieler weiterer Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Hallen, Bücherei, und ähnlicher Angebote sähe es in der Stadtkasse zwar rosiger aus, aber der Imageverlust und die Lebensqualität, die dadurch verloren geht, wären enorm – auch für Sie als Bürger. Letzten Endes ist die Verwaltung an den Rahmen unserer Möglichkeiten gebunden und die hängt von der Entscheidung der gewählten Vertreter ab. Die Steuererhöhung ist daher definitiv ein herber Schlag, aber die einzig schnelle und sichere Möglichkeit, Babenhausen als das zu bewahren, was es (noch) ist: eine lebenswerte, pulsierende Stadt und ein attraktiver Standort für Gewerbetreibende. Daher möchten wir gern mit Ihnen gemeinsam darüber bei der Bürgerinformationsveranstaltung sprechen und näher darauf eingehen, wie die aktuelle Lage der Stadt aussieht. Wie können wir es schaffen, gemeinsam an einem Strick zu ziehen, um unsere Heimatstadt zu erhalten. Eine Erhöhung der Grundsteuer B muss bis zum 30.06.2016 beschlossen werden, sonst ist sie erst ab 2017 wirksam. Die letzte (!) Möglichkeit, die Weichen für einen genehmigungsfähigen Haushalt zu stellen und damit die ungeliebte Steuererhöhung für dieses Jahr zu beschließen, ist am Donnerstag, den 16.06.2016. An diesem Tag gibt es außerdem die Möglichkeit, über dieses Thema während der Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr bei offener Tür mit mir, Ihrem Bürgermeister zu sprechen. Dieses Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Gemeindevertreter, Interessierte und Engagierte.
Ich freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Ihr
Joachim Knoke
Bürgermeister
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