So gelte diese Regelung in der Nachbargemeinde Schaafheim noch heute. „Rund 600.000 Euro pro Jahr hat die Stadt Babenhausen dadurch zusätzlich eingenommen. Doch nur einen Bruchteil davon hat sie in den vergangenen Jahren in die grundhafte Erneuerung von Straßen investiert.“
Aufgrund des enormen Schuldenstandes der Stadt Babenhausen und einem notwendigen Haushaltssicherungskonzepts sei die Stadt durch die Kommunalaufsicht nun mehr oder weniger gezwungen, die Straßenbeitragssatzung wieder einzuführen.
„Doch eigentlich hätte die Grundsteuer B in entsprechender Größenordnung wieder gesenkt werden müssen. Dass dies aufgrund der leeren Kassen nicht in Erwägung gezogen wurde, liegt auf der Hand.“ Stattdessen gehen Steuern und Abgaben weiterhin nur den Weg nach oben. Damit nicht genug: „Um der Kommunalaufsicht in diesem Jahr einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzuweisen, musste die Grundsteuer B von 400 auf 495 v.H. angehoben werden. Dadurch müssen die Bürger für 2015 sogar eine Nachzahlung bei der Grundsteuer B leisten.“
Aus Sicht der CDU gipfelte der „Steuer- und Abgabenwahn“ letztlich im Haushaltsantrag von Bürgermeister Achim Knoke. Der Verwaltungschef hatte gar empfohlen, die Grundsteuer B im Jahr 2017 auf atemberaubende 620 v. H. zu erhöhen. „Damit ist eine deutliche Grenze überschritten“, meint die CDU. Dem Antrag der CDU-Fraktion, eine Grundsatzentscheidung zur Verhinderung weiterer Steuererhöhungen durch einen neuen Kurs des Sparens zu treffen, stimmten außer der SPD alle im Stadtparlament vertretenen Parteien zu.
Rubrik: Politik und Parteien
16.04.2015
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