Wenn es heißt, die Stadt Babenhausen informiert, bedeutet das ja letztlich nichts anderes als dass der Vorstand der Stadt, also der Bürgermeister als Sprecher des Magistrats, für den Inhalt dieser Informationen verantwortlich zeichnet. Bei dem was ich an dieser Stelle zu sagen habe richte ich mich daher direkt an den Bürgermeister, also direkt an Sie Herr Knoke:
Sie führen aus, dass die fehlende Mehrheit für die von Ihnen vorgeschlagene Steuererhöhung (Grundsteuer B) die Ursache dafür sei, dass die Stadt nicht bei der ExpoReal 2016 in München vertreten war. Rein zufällig findet zur gleichen Zeit auch das größte Bierfest bzw. das größte Besäufnis der Welt in München statt. An anderer Stelle Ihrer sogenannten Information führen sie aus, dass „selbst ernannte Fachleute“ Horrorszenarien in Sachen Grundsteuer B zum Besten geben, und dadurch potentielle Neubürger oder ansiedlungswillige Gewerbetreibende abgeschreckt werden könnten. Bei allem Respekt, aber so langsam kommen mir ernste Bedenken. Ist Ihnen klar, was Sie da von sich geben bzw. ist Ihnen klar, was man da im Namen der Stadt so alles behaupten darf?
Haben Sie denn bereits vergessen, dass Sie direkt vor Ihrer Wahl zum Bürgermeister als Fraktionsvorsitzender der im Stadtparlament federführenden SPD vier Jahre lang quasi als eine Art „Master of Desaster“ zusammen mit Ihrer damaligen Bürgermeisterin maßgeblich an der katastrophalen finanziellen Situation und dem finanziellen Niedergang der Stadt verantwortlich beteiligt waren?
Haben Sie schon vergessen, dass Sie bzw. der Magistrat von Gesetzes wegen verpflichtet gewesen wären, einen genehmigungsfähigen Haushaltentwurf so rechtzeitig in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, dass einschließlich der Beratungs- u. Beschlussverfahren der politischen Gremien in Verbindung mit der notwendigen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, ein genehmigter bzw. festgesetzter Haushalt zum 01.01.2016 hätte bekannt gemacht werden können?
Haben Sie schon vergessen, dass Sie diesen Haushaltsentwurf 2016 dann aber mit großer Verspätung erst nach der Wahl (warum wohl?) am 14. April 2016 in die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht haben und Sie damit Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht (rechtzeitig) nachgekommen sind?
Haben sie schon vergessen, dass der haushaltsrechtliche Zustand der vorläufigen Haushaltsführung nach § 99 HGO aufgrund des Fehlens eines festgesetzten Haushalts 2016 bereits seit dem 01.01.2016 bestand? Die Verweigerung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2016 die von Ihnen geplante Steuererhöhung mitzutragen, änderte an dem Zustand der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt nichts, auch wenn Sie das immer wieder und immer wieder falsch so darstellen!
Haben Sie bereits vergessen, dass Ihnen die Kommunalaufsicht, mit dem Landrat an der Spitze, bei einem Besuch in unserer Stadt am 11. Mai 2016 diesen sogenannten Haushaltsentwurf 2016 im wahrsten Sinne „vor die Füße geworfen“ hat, da dieser Haushaltsentwurf von Anfang an und auch nicht ansatzweise genehmigungsfähig war? Die Gründe, die zur Ablehnung des Haushaltsentwurfs geführt haben, waren Ihnen schon vor dem Aufstellen des Haushaltsentwurfs bekannt. Die Ablehnung war demnach vorhersehbar!
Haben Sie bereits vergessen, dass den Stadtverordneten am 14.04.2016 zunächst durch Sie und dann nochmal am 12.05.2016 durch den Stadtkämmerer, ein Haushaltsdefizit von „nur“ ca. 1.9 Mio. Euro verkauft“ werden sollte, obwohl eine darin „versteckte“ und von den Stadtverordneten noch gar nicht beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B um 100 Punkte bereits stillschweigend mit 500 tausend Euro defizitreduzierend aktiviert wurde?
Haben sie bereits vergessen, dass Sie bzw. der Stadtkämmerer mittlerweile selbst davon ausgehen (müssen), dass das Defizit eher bei 3 Mio. Euro als bei 1.9 Mio. Euro liegt und am Ende sogar 3,7 Mio. Euro daraus werden könnten? Zur Erinnerung: Geplant hatten Sie 2015 ein maximales Defizit für 2016 von lediglich ca. 570 tausend Euro! Und haben Sie vergessen, dass es bis heute weder einen eingebrachten und genehmigungsfähigen Haushalt 2016 noch einen eingebrachten Haushaltsentwurf 2017 gibt.
Können Sie denn nicht verstehen, dass sich Teile aus der Stadtverordnetenversammlung Gedanken über die Zukunft der Stadt machen. Ein Defizit von 3 Mio. Euro entspricht in der Tat 600 Punkte Grundsteuer B (ca. 5.000 Euro entspricht dabei einem Punkt). Zusammen mit der bereits bestehenden Grundsteuer B in Höhe von 495 Punkten ergäben sich ca. 1.100 Punkte Grundsteuer B für den Fall, dass andere Konsolidierungsmaßnahmen nicht greifen. Und in Sachen Konsolidierung haben Sie ja eher als Zauderer denn als Macher von sich Reden gemacht. Die Stadtverordneten, die sich mit solchen Gedanken herumplagen müssen nun abschätzig „selbsternannte Fachleute“ zu nennen, ist schon ein starkes Stück.
Herr Bürgermeister, nehmen Sie ganz einfach zur Kenntnis: Babenhausen braucht in dieser schwierigen Zeit erfolgreiche Macher und keine mutlosen Zauderer ohne Visionen.
Wolfgang Heil, Babenhausen
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