Dabei handelt es sich um private Firmen, die keinerlei Befugnis haben, die Kanäle auf Privatgrundstücken zu untersuchen, außer die Eigentümer wünschen dies und beauftragen diese Firma.
Es handelt sich bei den Anrufern/Besuchern nicht um eine Behörde, eine öffentliche Kontrollstelle, ein Amt oder Ähnliches! Grundstückseigentümer sind nicht dazu verpflichtet, etwas zu unterschreiben oder zu beauftragen, Zutritt zu gewähren oder Sonstiges. Die Stadtverwaltung empfiehlt: Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Falls Sie weitere Fragen haben oder unsicher sind, kontaktieren Sie die Mitarbeiter des Bauamts, Fachdienst II, Bereich Stadtentwässerung (Tel.:06073/602-23).
Rubrik: Babenhausen und Umgebung
15.09.2016
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