Brandschutz in den Bürgerhäusern

Über den mangelnden Brandschutz und die getroffenen Maßnahmen bezüglich der Bürgerhäuser in Hergershausen und Sickenhofen ist inzwischen schon viel geschrieben worden. Die Bürger beider Ortsteile sind meiner Meinung nach durch die überstürzte Maßnahme der Stadtverwaltung, nämlich der sofortigen Schließung beider Objekte, ohne Überprüfung inwieweit zumindest eine eingeschränkte Nutzung möglich wäre, zu recht entrüstet. Hierzu möchte ich nur noch eine kurze Anmerkung machen.

Bei einer Straße, die durch starke Beanspruchung, sei es durch starken Verkehr oder schlechter Witterung, (Schlag)Löcher aufweist, wird zunächst die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert und bei weiteren Schäden wird diese immer wieder entsprechend angepasst. Genau wie es bereits in der Stadt und den Stadtteilen mit den maroden (wegen massiver Beeinträchtigung der Tragfähigkeit) Brücken geschieht. Auch hier wird, entsprechend der bestehenden Schäden das zulässige Gesamtgewicht der überquerenden Fahrzeuge angepasst. Eine (sofortige) komplette Sperrung erfolgt bis zur Instandsetzung des Bauobjektes nicht. Eine zumindest teilweise oder eingeschränkte Nutzung ist bis dahin möglich; so meines Erachtens auch bei den in Rede stehenden Bürgerhäusern.
Mein Ansinnen richtet sich vielmehr an die Fraktion der FWB (Antragsteller) und die Stadtverordneten, die dem Antrag der FWB auf sofortige Schließung der Bürgerhäuser zugestimmt haben.
Wie aus der Presse zu entnehmen war, waren es ja drei Bauobjekte mit seit langen bekannten Brandschutzmängeln. Neben den Bürgerhäusern ist nämlich auch das Rathaus in der Kernstadt hiervon betroffen. Wenn man nach den vorläufig veranschlagten Kosten der erforderlichen Baumaßnahmen geht, ist das Rathaus sogar am stärksten sanierungsbedürftig. Das heißt, dass die Nutzung dieses Gebäudes im Prinzip noch gefährlicher ist als die Nutzung der sofort geschlossenen Bürgerhäuser.
Daher meine Frage, warum hat die FWB nicht auch die sofortige Schließung des Rathauses beantragt? Sind ihnen die städtischen Mitarbeiter egal, die jetzt mit Angst um Leib und Leben dort ihre tägliche Arbeit verrichten müssen? Der Bürgermeister, als oberster Dienstherr, hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Verletzt er diese nicht, wenn er tagtäglich die Gesundheit oder gar das Leben der Angestellten aufs Spiel setzt?
Was ist mit den Bürgern, die aus welchen Gründen auch immer, gezwungen sind ins Rathaus zu gehen. Müssen sie nicht auch besorgt sein sobald sie das Rathaus betreten und dabei um ihre Gesundheit oder ihr Leben fürchten? Im Übrigen habe ich bisher auch keine in Bereitschaft stehenden Löschfahrzeuge um das Rathaus gesehen…
    Willi Gerhold

Kommentare

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11. März 2017 - 12:55

Brandschutz - Bitte erst nachdenken

Sehr geehrter H. Gerhold,
jeder darf seine eigene Meinung zu einem Sachverhalt, hier Brandschutz in den Bürgerhäusern, frei äußern. Es sollte jedoch gewährleistet sein das Sachverhalte richtig sind.
H. Gerhold verantwortlich für die sofortige Schließung der Hallen ist die Stadtverwaltung mit Bürgermeister und Magistrat. Seit 2003/2004 ist die Thematik bekannt und im Gutachten von 2008 (im Auftrag von H. Rupprecht) im Ergebnis dokumentiert. Kein Verwaltungsverantwortlicher hat in dieser Zeit etwas unternommen, keiner der Damen und Herren hat sich Sorgen um die gesundheitliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger, der Hallennutzer, der Kinder und Senioren gemacht! Jetzt kommt ein neuer Stadtverordneter in 2016 ins Parlament und erfährt zufällig bei einer Haupt- und Finanzausschußsitzung (HFA) im Januar 2017 von der Problematik des Brandschutzes in den Hallen und findet danach, nach eigener Recherche, dieses Gutachten von 2008. Er fordert den Bürgermeister, aber auch den Stadtverordnetenvorsteher auf sofort zu handeln. Da war aber Fastnachtszeit und Der BGM und H. Sahm, aber auch H. Grimm, war es wichtiger die Veranstaltungen durchzuboxen als zu handeln. Erst nachdem in der HFA vom 08.03.2017 ersichtlich war der BGM und die Verwaltung unternehmen NICHTS handelten die Freien Wähler mit ihrem Fraktionsvorsitzenden H. Heil und brachten den Antrag zur STvV am 21.02.2017 zur Schließung ein.
H. Gerhold wenn sie schon berechtigter weise jemand für diese Probleme der Bürger und Vereine in Sickenhofen und Hergershausen verantwortlich machen, dann aber bitte die Richtigen und nicht die, die sich um die Sicherheit dieser Bürger kümmern!!

10. März 2017 - 14:34

Äpfel und Birnen

Sehr geehrter Herr Gerhold,

aus der Höhe der Sanierungskosten auf die Gefährlichkeit eines Gebäudes zu schließen ist zwar kreativ aber führt nicht zu einem Ergebnis das korrekt ist sondern nur zu einer Scheinkorrelation (genauso wie übrigens die Anzahl Störche mit der Anzahl Geburten zu vergleichen - da ist der Korrelationskoeffizient ebenfalls extrem hoch und es hat nach heutigem Stand der Wissenschaft trotzdem nichts miteinander zu tun). Die Gefährlichkeit der beiden Hallen laut einem Bericht besteht darin dass Wand- und Deckenverkleidungen vorhanden sind, hinter denen sich ein Feuer ausbreiten kann, so dass dann schlagartig die ganze Halle in Flammen steht. Da dann rauszukommen wenn viele Menschen drin sind oder kleine Kinder ist sichelrich nicht so einfach.
Beim Rathaus sind es wenn ich mich richtig erinnere dagegen mehr die Kabelkanäle durch die ein Feuer von Raum zu Raum wandern kann, sich aber nicht schlagartig ausbreitet, so dass die Evakuierungszeit erstens länger ist und zweitens es keine Menschenmassen sind oder kleine Kinder sondern wenige Erwachsene die vielleicht sogar schon die eine oder andere Evakuierungsübung mitgemacht haben, auf jeden Fall aber eher und schneller aus dem Gebäude rauskommen wie aus einer der Hallen.
Schade dass die Gutachten nicht auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden so dass sich jeder sein eigenes Bild auf Grund von Fakten machen kann.



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